mein erster Post hier, bin gespannt wie das hier funktioniert!
Rahmenbedingungen und Hinweise
- Gesellschafter A (Privatperson) gründet eine neue B GmbH (Kapitalgesellschaft).
- Gesellschaft B (Kapitalgesellschaft) gründet die neue C GmbH (Kapitalgesellschaft).
- B GmbH ist eine sogenannte Holding
- B GmbH und C GmbH haben jeweils eine Satzungsregelung zur Übernahme der Gründungskosten bis zur Höhe von 300 €.
- Es sind nicht alle Gründungskosten aufgeführt, nur ausgewählte mit denen die Gründungskosten die Übernahmeregelung übersteigen.
- Beide Gesellschaften verwenden den Standardkontenrahmen SKR 04.
- Beide Gesellschaften nehmen die IST-Versteuerung und sind zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Es wird mit Offenen Posten für Debitoren und Kreditoren gearbeitet.
- § 248 HGB Abs. 1 Bilanzierungsverbot für bestimmte Posten. „nicht als Aktivposten“„. 1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens,“.
Fall 1 Gründung der B GmbH
1. Rechnung 1 vom Notar für Gesellschaftsvertrag 140 € + 19 % USt (166,60 €) adressiert an B GmbH (14.02.)
2. Rechnung 2 vom Notar für Handelsregisteranmeldung 150 € + 19% USt (178,50 €) adressiert an B GmbH (14.02.)
3. Überweisung für Rechnung 1 von Gesellschafterkonto auf Konto vom Notar (18.02.)
4. Überweisung für Rechnung 2 von Gesellschafterkonto auf Konto vom Notar (18.02.)
Welche Buchungen (Soll an Haben) müssen/dürfen hierfür in der B GmbH gemacht werden (inkl. Offene Posten bei Debitoren/Kreditoren)?
Insbesondere wie ist mit dem Differenzbetrag zu verfahren der nicht von der Gesellschaft übernommen wird, sowie der Umsatzsteuer/Vorsteuer.
Fall 2 Gründung der C GmbH von B GmbH
1. Rechnung 1 vom Notar für Gesellschaftsvertrag 145 € + 19 % USt (172,55 €) adressiert an C GmbH (22.03.)
2. Rechnung 2 vom Notar für Handelsregisteranmeldung 160 € + 19% USt (190,40 €) adressiert an C GmbH (22.03.)
3. Überweisung für Rechnung 1 von Geschäftskonto der B GmbH auf Konto vom Notar (26.03.)
4. Überweisung für Rechnung 2 von Geschäftskonto der B GmbH auf Konto vom Notar (26.03.)
Welche Buchungen (Soll an Haben) müssen/dürfen hierfür in der C GmbH gemacht werden (inkl. Offene Posten bei Debitoren/Kreditoren)?
Welche Buchungen (Soll an Haben) müssen/dürfen hierfür in der B GmbH gemacht werden (inkl. Offene Posten bei Debitoren/Kreditoren)?
Insbesondere: Wie ist mit dem Differenzbetrag zu verfahren der nicht von der neu gegründeten Gesellschaft übernommen wird/werden darf, sowie der Umsatzsteuer/Vorsteuer. Bspw. ist die Rechnung 1 und 2 ja auf die C GmbH ausgestellt, deshalb dürfte die B GmbH in diesen Fällen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein?
Bin gespannt!
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