GmbH Gründung Überweisung von Gesellschafter-Konto (Holding)

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GmbH Gründung Überweisung von Gesellschafter-Konto (Holding), Gründungskosten werden bis 300 € übernommen, was ist mit der Differenz, wie buchen, wenn Gesellschafter ausgelegt/überwiesen hat?
Hi,

mein erster Post hier, bin gespannt wie das hier funktioniert! :wink1:

Rahmenbedingungen und Hinweise
- Gesellschafter A (Privatperson) gründet eine neue B GmbH (Kapitalgesellschaft).
- Gesellschaft B (Kapitalgesellschaft) gründet die neue C GmbH (Kapitalgesellschaft).
- B GmbH ist eine sogenannte Holding
- B GmbH und C GmbH haben jeweils eine Satzungsregelung zur Übernahme der Gründungskosten bis zur Höhe von 300 €.
- Es sind nicht alle Gründungskosten aufgeführt, nur ausgewählte mit denen die Gründungskosten die Übernahmeregelung übersteigen.
- Beide Gesellschaften verwenden den Standardkontenrahmen SKR 04.
- Beide Gesellschaften nehmen die IST-Versteuerung und sind zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Es wird mit Offenen Posten für Debitoren und Kreditoren gearbeitet.
- § 248 HGB Abs. 1 Bilanzierungsverbot für bestimmte Posten. „nicht als Aktivposten“„. 1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens,“.

Fall 1 Gründung der B GmbH
1. Rechnung 1 vom Notar für Gesellschaftsvertrag 140 € + 19 % USt (166,60 €) adressiert an B GmbH (14.02.)
2. Rechnung 2 vom Notar für Handelsregisteranmeldung 150 € + 19% USt (178,50 €) adressiert an B GmbH (14.02.)
3. Überweisung für Rechnung 1 von Gesellschafterkonto auf Konto vom Notar (18.02.)
4. Überweisung für Rechnung 2 von Gesellschafterkonto auf Konto vom Notar (18.02.)

Welche Buchungen (Soll an Haben) müssen/dürfen hierfür in der B GmbH gemacht werden (inkl. Offene Posten bei Debitoren/Kreditoren)?
Insbesondere wie ist mit dem Differenzbetrag zu verfahren der nicht von der Gesellschaft übernommen wird, sowie der Umsatzsteuer/Vorsteuer.

Fall 2 Gründung der C GmbH von B GmbH
1. Rechnung 1 vom Notar für Gesellschaftsvertrag 145 € + 19 % USt (172,55 €) adressiert an C GmbH (22.03.)
2. Rechnung 2 vom Notar für Handelsregisteranmeldung 160 € + 19% USt (190,40 €) adressiert an C GmbH (22.03.)
3. Überweisung für Rechnung 1 von Geschäftskonto der B GmbH auf Konto vom Notar (26.03.)
4. Überweisung für Rechnung 2 von Geschäftskonto der B GmbH auf Konto vom Notar (26.03.)

Welche Buchungen (Soll an Haben) müssen/dürfen hierfür in der C GmbH gemacht werden (inkl. Offene Posten bei Debitoren/Kreditoren)?
Welche Buchungen (Soll an Haben) müssen/dürfen hierfür in der B GmbH gemacht werden (inkl. Offene Posten bei Debitoren/Kreditoren)?
Insbesondere: Wie ist mit dem Differenzbetrag zu verfahren der nicht von der neu gegründeten Gesellschaft übernommen wird/werden darf, sowie der Umsatzsteuer/Vorsteuer. Bspw. ist die Rechnung 1 und 2 ja auf die C GmbH ausgestellt, deshalb dürfte die B GmbH in diesen Fällen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein?

Bin gespannt!
Du hast aber schon mal Buchhaltung gemacht und bist jetzt kein Autodidakt ?
Komplette Buchungssätze bekommst du hier vor mir nicht, schon gar nicht zu dem mir unbekannten Kontenrahmen SKR04, aber ein paar allgemeine Hinweise.

Was willst du bei diesem übersichtlichen Gründungskram mit offenen Posten bezwecken ? Das ist doch vollkommen unwichtig. Buch die Kosten ein, so wie bezahlt wurden und gut ist.

Gründungskosten werden als Aufwand gebucht und erscheinen dann nicht in der Bilanz als Aktivposten, insofern ist §248 HGB hier nicht zutreffend bzw. erfüllt.
Umsatzsteuer und Vorsteuer werden mit entsprechendem Steuerschlüssel gebucht und zählen nicht zu den Gründungskosten, Gründungskosten sind immer netto (wie auch alle anderen Kosten, diese Steuern sind keine Kosten).

Für Firma B ist das ja recht einfach möglich, da kann man die Rechnung vollständig einbuchen und die Zahlung über das Gesellschafter Verrechnungskonto laufen lassen, alternativ auch über eine Kasse. Ich bin kein Freund von Kassen und würde die Einrichtung einer Kasse eher lassen, macht nur zusätzlich Arbeit. Das Portemonnaie des Gesellschafters ist Kasse genug und muss man nicht buchen oder verwalten.

Bei Firma C würde ich es genauso machen, hier ist die 5 EUR Differenz dann ggf. als nicht abzugsfähige Betriebskosten zu buchen.

Umsatzsteuervoranmeldung macht dann jede Firma selbst.
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