hilft mir bitte richtige Konten rauszusuchen: Bei Ist-Besteuerung muss ich die unbezahlte Rechnungen (OP-Kreditorn) abgrenzen und im Jahr 2012 auflösen. Welche Konten werden angesprochen SKR03???
Vielen Dank
18.02.2012 14:34:38
Hallo zusammen,
hilft mir bitte richtige Konten rauszusuchen: Bei Ist-Besteuerung muss ich die unbezahlte Rechnungen (OP-Kreditorn) abgrenzen und im Jahr 2012 auflösen. Welche Konten werden angesprochen SKR03??? Vielen Dank |
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19.02.2012 19:54:12
Hallo etna,
Konten abgrenzen? Wieso? Mit Ist-Versteuerung neinst Du docch auch im selben moment EÜR oder? Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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21.02.2012 19:52:54
Ich meine es so: Fa. ist UmStpflichtig. EÜR. Ich buche Debitoren und Kreditoren. Debitoren gehen bei Geldeingang in UmStVA und Kreditoren sofort als Vorsteuerabzugsfähig und minder somit sofort auch den Gewinn, obwohl die Kreditoren noch nicht bezahlt sind. (zumindenst bei Lexware so)
Also, ich habe etliche unbezahlte Kreditoren bei Jahreswechsel. In meiner Gewinnermittlug minder sie mein Gewinn. Jetzt muss ich diese Kreditoren aus der BWA rausnehmen, damit Gewinn stimmt. Jetzt weiß ich aber nicht wie? Muss ich wieder alle Kreditoren rausnehmen? Danke |
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21.02.2012 20:22:02
Hallo etna,
das beliebte Problem, EÜR vs Kreditoren/Debitoren. Soweit ich weiß, steuert das Lexware eigentl. von alleine wenn alle Einstellungen richtig getroffen wurden. Falls das bei Dir nicht der fall sein sollte dann Einstellungen überprüfen und im Folgejahr eine neue Firma mit korrekten Einstellungen anlegen und dort dann weiter buchen. Dann erledigt das Programm alle nötigen Darstellung von alleine. Zu deinem Problem. Bei den Kreditoren brauchst Du hinsichtl. der Vst. nichts zu machen, auch bei einer EÜR steht Dir das Recht zu die Vst. bei Rechnungserhalt zu ziehen. Für noch nicht bezahlte Kreditoren legst Du ein Konto (offene Kreditoren an) und buchst dort die nicht bezahlten Kreditoren ein (netto), somit werden diese dann dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Bei den Debitoren musst Du sowohl die Ust als auch die EÜR ändern, analog wie bei den Kreditoren aber den Bruttobetrag und das neue Konto mit der Ust richtig schlüsseln, damit die Ust auch korrigiert wird. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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21.02.2012 21:38:51
Hallo Andreas,
danke für Deine Antwort. Ich habe nochmal die Einstellungen überprüft, Ich kann nur bei der Bearbeitung der Firma in Lexware ein Häckchen bei Umstpflichtig setzen und Ist-Versteuerung auswählen. noch Sammenkonto Debitor 1400 und Kreditor 1600 (skr03) eingeben. Und da ist nichts mehr zu ändern!!! Die Debitoren werden korrekt gebucht, wenn ich die OP ausbuche. Aber Kreditoren stehen noch voll und ganz in BWA als Ausgabe!!! "somit werden diese dann dem Gewinn wieder hinzugerechnet." - wie??? |
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22.02.2012 07:43:38
Hallo etna,
wenn du in Lexware eine Firma einrichtest musst du auswählen ob EÜR oder BIlanzierer. Diese Auswahl kann nicht mehr Rückgängig gemacht werden. Du findest deine Einstellungen bei Firmenangaben bearbeiten und unter Gewinnermittlungsart. Prüfe bitte dort welche Auswahl getroffen wurde. Meine Angaben beziehen sich auf Lexware Office Pro. Gruß Reaper |
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22.02.2012 15:36:28
Wurde schon von Anfang so gemacht!!! EÜR aber Lexware plus
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22.02.2012 17:31:33
Hallo Etna,
ich weiß das man gewisse Dinge nachträgl. nicht mehr ändern kann, daher einfach eine neue Firma anlegen. Vielleicht kannst Du ja auch per Datev deine Daten von der alten in die neue Firma übertragen, dann würde alles von alleine funktionieren. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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22.02.2012 18:18:31
Allerdings kannst Du auch die Summen der Kreditoren und Debitoren in einer Nebenrechnung zur Einkommensteuererklärung dazurechnen bzw. abziehen. Muss nicht zwingend in der EÜR passieren.
Folgendes Muster: Gewinn lt EÜR 10.000 offene Kreditoren 500 offene Debitoren -300 ---------------------------------- steuerlicher Gewinn 10.200 ===================== ![]() Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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22.02.2012 18:33:55
Hallo etna,
die EÜR stellt für viele doch eine Erleichterung da, u.a. deshalb weil hier Forderungen und Verbindlichkeiten grundsätzlich keine Rolle spielen. Ich glaube du weißt einfach nicht wie der Vorsteuerabzug beim Jahreswechsel in der 4/3 Rechnung gemacht wird. Hier laufen Einkommen- und Umsatzsteuerrecht auseinander. Daher musst du sicherstellen, dass die zeitlich abweichenden Rechtsfolgen berücksichtigt werden.
Beste Grüße
BiBu
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