habt vielen vielen Dank!

Bei dem ganzen Durcheinander wird man dann auch noch unsicher und weiß hinterher gar nicht mehr was richtig ist.
LG
Momo
28.09.2010 12:04:21
Hallo ihr lieben,
habt vielen vielen Dank! ![]() Bei dem ganzen Durcheinander wird man dann auch noch unsicher und weiß hinterher gar nicht mehr was richtig ist. LG Momo |
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28.09.2010 13:01:47
Mir fällt da gerade was auf.....
Wenn ich vom FA eine Erstattung f. zuviel gezahlte Lohnsteuer erhalte, dann buche ich doch den Geldeingang wie folgt: 1200 Bank an 1710 Verb. Lohn u. Kirchensteuer zum Betrag x Aber da fehlt mir doch dann auch eine Gegenbuchung ![]() ![]() LG Momo |
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28.09.2010 13:10:51
Da fehlt nichts, du vergisst nur die vorigen Buchungen zur Vbk.
1.) Lohnaufwand an Vbk. 2.) Vbk an Bank (hier wären nun z.B. 100 zuviel gezahlt so das das Vbk. nun einen negativen Betrag bekommt) 3.) Bank an Vbk ( das Geld kommt vom FA zurück und Vbk. ist auf Null und der Aufwand wurde mit der ersten Buchung korrekt erfasst und wird durch die folgenden auch nicht mehr geändert.) Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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28.09.2010 13:20:23
Huhu Ansimi,
hm, o.k. das wäre bei einer fehlerhaften Überweisung der Fall. Was ist, wenn ich meine VBK wie vom Programm für diesen Monat ausgeworfen korrekt überweise und dann nach 2 - 3 Monaten eine Rückerstattung vom FA bekomme für "zuviel gezahlte Lohnsteur Monat x", dann buche ich zunächst den Rückerstattungsbetrag wie oben beschrieben. Aber ich muss doch dann auch die VBK korrigieren, oder etwa nicht??? ![]() LG Momo |
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28.09.2010 16:03:45
Also das gäb es nur eine Erklärung, das die Daten manuell versendet wurden und hier ein Tippfehler unterlaufen ist. In diesem Fall müsste man für den Monat eine Korrekturmeldung rausschicken und danach wäre auch wieder alles im Lot, sobald das FA das Geld wieder anfordert bzw. ihr es gleich mit überweist.
Die Differenzen im Vbk. können also nur auf 2 Wege stattfinden. 1.) Meldung korrekt aber Überweisung fehlerhaft 2.) Meldung manuell falsch versendet aber korrekt überwiesen. Wie auch immer, die korrekt ermittelte Vbk. aus der Lohnbuchhaltung ist maßgeblich. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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28.09.2010 17:07:59
Hallo Andreas,
hm, ich verstehe was du mir damit erklären möchtest. so ist mir das auch klar. Mein Problem ist, dass sowohl letztes wie auch dieses Jahr so war, dass wir die LoBu ganz normal gemacht haben die Gehälter und anderen Verbindlichkeiten werden immer zusammen anhand der Abrechnung überwiesen. Eine Korrektur erfolgt in der Regel nicht, da es keine nachträglichen Änderungen gibt. Dennoch bekommen wir manchmal Geld also Lohnsteuererstattungen vom FA zurücküberwiesen, z.B. im September für den Monat Juni des laufenden Jahres. Keine Ahnung warum??? ![]() Dann buche ich ja zunächst mal den Eingang des Betrages auf der Bank wie schon beschrieben, aber was ist mit der Gegenbuchung??? ![]() Da stimmt doch irgendwas nicht, manchmal bekommen wir auch ummbuchungsmitteilungen, z.B. das USt auf Kirchen-, oder Soli oder Lohnsteuer umgebucht werden soll. Kommen die Erstattungen daher??? LG Momo |
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29.09.2010 08:06:50
Hallo Momo,
wenn bei der Lohnrechung alles (SV,Lst etc.) auf ein Verb. -Konto gebucht wurde, könnten auch die Differenzen zum Teil durch die Beitragsschätzung entstanden sein. Bei wechselndem Lohn (z.B. Stundenlöhner) ist der geschätzte Betrag naturgemäß anders als der tatsächliche Betrag. Diese Differnez wird ja im Folgemonat mit ausgeglichen. Bei mir steht dann dieser Betrag nach der Lohnzahlung noch auf dem Verb-Konto (natürlich ist mein Schätzbetrag immer niedriger als tatsä. Betrag 8) ![]() Der löst sich dann mit der nächsten KK-Zahlung auf und mit der neuen Lohnrechnung kommt ein neuer. Samy |
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29.09.2010 08:28:51
Hallo Samy,
danke für die Rückmeldung! Nun ja so kenne ich das auch, aber irgendwie ist das hier anders und ich komme einfach nicht dahinter warum bzw. was. ![]() LG Momo |
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29.09.2010 11:42:31
Hallo Momo,
hu das kenne ich. Stunde um Stunde sitzt man dann davor und wird trotzdem nicht schlau daraus. Samy |
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29.09.2010 12:03:01
So bin vom Aussentermin wirder da.
Auch von mir ein Huhu ![]() nein, einfach so überweist das FA kein Geld zurück. Entweder wurdet ihr geschätzt, da ihr nicht pünktlich eingereicht habt oder eben es hat eine Korrekturmeldung gegeben. Hier empfehle ich Dir, Dich mit dem FA in Verbindung zu setzen, wie sich das zurückgezahlte Geld zusammensetzt bzw. auf welcher Grundlage dies geschieht. Danach kannst Du mit den Angaben in deiner Lohnbuchhaltung die Ursache erforschen. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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