Kassendifferenz

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Am 31.12.07 betrug der Kassenbestand nach Inventur 2.050 EUR und nach dem Sachkonto "Kasse" 2.450 EUR. Der UN´er konnte die Differenz nicht aufklären. Er hat sie deshalb wie folgt bereinigt:

s.b. Aufwand 400 an Kasse 400 EUR

Was hätte er buchen müssen bzw. hätte er überhaupt etwas (erfolgswirksam) buchen dürfen?

Ich tendiere dazu, dass er nichts weiter hätte buchen dürfen... Suche aber nach der Begründung...

Grüüüße
Zitat
A.B.B.A. schreibt:
Ich tendiere dazu, dass er nichts weiter hätte buchen dürfen... Suche aber nach der Begründung...
Maßgebend ist der ISTBESTAND der Kasse laut körperlicher Inventur und geht somit in die Schlussbilanz ein.
Differenzen zum Buchbestand werden je nach dem entsprechend als Verlust (Aufwand) oder sostige Erträge gebucht.

Gruß
Andreas
Hm... also ich stimme da in jedem Fall zu!

Aber: Dann könnte er doch auch behaupten, vorher X-tausend EUR in der Kasse gehabt zu haben, um dann entsprechend viel abzuschreiben?!

Na denn, ich gehe einfach mal davon aus, dass er es nachweisen kann, das Geld vorher vereinnahmt zu haben. Ich kann mir darüber hinaus auch recht wenig unter dem Begriff "Sachkonto" vorstellen.

Wie auch immer; Montag gibt es die Musterlösung... ^^

[Anmerkung: Ich gehe deshalb davon aus, dass der UN´er im o.g. Sachverhalt einen Fehler gemacht hat, da die Aufgabe ein Auszug aus einer Musterklausur mit "Problemfällen" ist.]
Bearbeitet: A.B.B.A. - 18.02.2011 14:15:08
Zitat
A.B.B.A. schreibt:
Aber: Dann könnte er doch auch behaupten, vorher X-tausend EUR in der Kasse gehabt zu haben, um dann entsprechend viel abzuschreiben?!
Er muss aber seinen SOLLbestand auch belegen können!
Denn keine Buchung ohne Beleg.
Und der ISTbestand wird ja durch die körperliche Inventur festgestellt.
Und wenn solche Kassendifferenzen öfter auftreten wird das Finanzamt die Kassenbuchführung anzweilfeln und nicht anerkennen, somit verwerfen.
Und dann wirds richtig teuer.

Zitat
A.B.B.A. schreibt:
Ich kann mir darüber hinaus auch recht wenig unter dem Begriff "Sachkonto" vorstellen.
das ist eine reine Definitionsfrage.
Als Sachkonten bezeichnet man alle aktiven und passiven Bestandskonten sowie die Erfolgskonten und die Privatkonten.
Bearbeitet: Andriko - 18.02.2011 17:13:50
Jep. Das denke ich auch  :green:

Ok, danke soweit.

Ich werde ja Montag morgen erfahren, wie die Finanzverwaltung die Sache sieht  ;)
Dann sei so nett und teil uns die Sichtweise der Finanzverwaltung auch mit... ;)

Ein schönes Wochenende
Andreas
Hallo,

wenn es ein Einzelunternehmer ist, klingt es nach einer Privatentnahme.

Gruß Reaper
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