Kauf von Produkten, um sie zu testen

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Kauf von Produkten, um sie zu testen
Guten Tag,

ich bin neu hier und auch neu im Rechnungswesen...

Ich betreibe einen kleinen Shop für einen Nischenmarkt (Commodore 64, falls noch bekannt) und bin unsicher, wie ich folgende Geschäftsvorfälle buchen soll:

1. Ich kaufe ein Produkt eines anderen Herstellers, um es auf Herz und Nieren zu testen, um dann zu entscheiden, ob ich es ins Programm mit aufnehme. Das Produkt geht also nicht in den Verkauf. Wohin kann ich das buchen?

2. Ähnlicher Fall: ich kaufe ein Produkt eines Konkurrenten, um auf dem Laufenden zu bleiben, wie es auf dem Markt aussieht. Auch dieses geht nicht in den Verkauf.

3. Ich brauche immer mal Schrauben oder Leim für die Herstellung neuer Produkte. Ich würde da jetzt ungern Bestandskonten führen mit Inventur und so, weil es sich nur um vielleicht 15 Euro im Jahr handelt. Kann ich das einfach als Aufwand irgendwo wegbuchen?

Vielen Dank schonmal im voraus. Ich werde bestimmt weitere Fragen haben...
Hallo,

zu Frage 1 und 2 würde ich das als Eigenbedarf ansehen, da du dieses Produkt ja für dich selbst nutzt und es kein
Vorführartikel ist.
Also buchen über Privatentnahme. Da könnte man zum Bsp. auch ein Unterkonto anlegen und das Entnahme für Testartikel oder so
ähnlich bezeichen,

Zu Frage 3
würde ich auch in den Aufwand buchen. Konto sonstiger Betriebsbedarf oder auch hier Unterkonto anlegen zum Bsp. Kleinteile
etc..

LG
Zitat
jaktrip schreibt:
1. Ich kaufe ein Produkt eines anderen Herstellers, um es auf Herz und Nieren zu testen, um dann zu entscheiden, ob ich es ins Programm mit aufnehme. Das Produkt geht also nicht in den Verkauf. Wohin kann ich das buchen?

2. Ähnlicher Fall: ich kaufe ein Produkt eines Konkurrenten, um auf dem Laufenden zu bleiben, wie es auf dem Markt aussieht. Auch dieses geht nicht in den Verkauf.

In beiden Fällen ist der Erwerb betrieblich veranlasst und deshalb entsprechend zu würdigen, d.h. die Dinge gehen in den Aufwand. Zu einer Privatentnahme kommt es erst, wenn die Sachen tatsächlich privat genutzt werden. Verstauben Sie in der betrieblichen Abstellkammer oder werden gar weggeworfen bleibt es beim Aufwand.
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