Keine USt. auf Rechnung an einen österreichischen Musiker?

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Das "Ja" bezog sich auf die Rechnungsangaben. Dass sich der Österreicher von den anderen Leuten getrennt hat, heißt ja nicht zwingend, dass das Unternehmen aufgegeben wurde. Man könnte eventuell auch unterstellen, dass sie als Einzelunternehmen weitergeführt wird und die UID entsprechend genutzt wird. Wenn alle ihren steuerlichen Pflichten nachkommen, sollte das kein Problem sein.

Vom Buchen hab' ich wie gesagt kaum Ahnung. Nach einem Blick in den Datev-SKR03 Stand 2010 würde ich Konto 8336 nehmen ("Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet").

Gruß
Gustav
Klingt eigentlich logisch...
Danke schon mal!

Viele Grüße,
Stefan
Sorry wenn ich den Thread jetzt noch mal ausgrabe.

Ich hab Post vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen: Erinnerung an die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung...

Kein Problem, war das erste mal dass ich was auf innergemeinschtliche sonstige Leistungen gebucht habe. Ich wusste nicht, dass ich dann eine ZM abgeben muss.

Jetzt habe ich folgendes Problem: Der Sänger für den ich gespielt habe, ist praktisch sowas wie ein Kleinunternehmer (keine Ahnung ob das in Österreich auch so heißt) und hat dem Veranstalter eine Rechnung ohne USt. geschrieben.
Eine USt-ID hat er auch nicht.

Wenn ich das richtig verstehe heißt das: Entweder der Sänger besorgt sich noch eine USt-ID was für ihn ja keine Nachteile hat, oder ich muss die Rechnung ändern und USt. abführen, oder?
Hallo McSchwaiger,

der Österreicher ist in jedem Fall Steuerschuldner für die von Dir in Österreich ausgeführte Leistung, auch wenn er für seine eigenen Leistungen eventuell keine USt abführen muss. Deshalb haben Kleinunternehmer seit dem 1.1.2010 auch in Österreich einen Anspruch auf Erteilung einer USt-ID. Der Österreicher muss sich also eine USt-ID erteilen lassen und die Steuer in Österreich abführen.

Gruß
Gustav
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