Klitzekleine UG Fragen zu den ersten Buchungen

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Klitzekleine UG Fragen zu den ersten Buchungen
Hallo,

ich bin neu hier und habe mich bezüglich einer Frage hier gerade angemeldet, da ich alleine einfach nicht weiterkomme.

Zum 31.8 ist eine UG gegründet worden mit dem "Stammkapital" von 1 €.

Ausgaben sind in den folgenden Monaten nur für Kontoführung in Höhe von 10 € gelaufen.

Ich würde jetzt wie folgt buchen:

Saldenvortrag (9000) 1€
an Gezeichnetes Kapital 1€

Bank (1200) 10€
an Privateinlage (1890) 10€

Nebenkosten des Geldverkehrs (4970) 10€
an Bank (1200) 10€

ist das so oke? Besonders das mit dem gezeichneten Kapital?
Außerdem brauch noch doch noch einen Anfangsbestand auf dem Bankkonto ist das so über Privateinlage richtig oder muss das auch über dieses 9000 Konto laufen?

Danke schon mal im voraus!
die UG ist eine kapitalgesellschaft und damit bilanzierungspflichtig.
der anfangsbestand des bankkontos kommt auch auf 9000, nicht auf
1890, aber bei einer neugründung ist der eb-wert auf dem geschäfts-
konto erstmal 0,00 bis dann geld eingelegt wird - entweder als ein
gesellschafter-darlehen, als kapitalrücklage oder man erhöht das
stammkapital, was notarkosten mit sich bringt.
privateinlagen usw. gibts bei kapitalgesellschaften nicht.
der saldo auf 9000 muß 0,00 sein. wenn das nicht so ist,
dann fehlen ein oder mehrere eb-werte.

das stammkapital ist das kapital, das der/die gründer in die firma
bringen, damit die überhaupt ihre geschäfte aufnehmen kann. wenn
dann auf dem konto nur 10.- EUR sind, stellt sich zu recht die frage,
wie die UG ohne kapital ihre rechnungen zahlen soll.

mich wundert, dass nur kontoführungskosten von 10.- entstanden sein
sollen. normalerweise fallen schon 10.- mindestens monatlich an.
was ist mit den notarkosten? kosten der gewerbeanmeldung? kosten
für den handelsregistereintrag? steuerberatungskosten?
um den jahresbeitrag der IHK kommt man auch nicht herum.

soll das hier die eröffnungsbilanz der UG werden? für die hat man ja
bis zu 6 monate zeit und wenn ende august gegründet wurde, ist die frist
eindeutig rum... außerdem muss für 2016 ein abschluss erstellt werden,
der dann über den elektronischen bundesanzeiger veröffentlicht werden
muss. vergisst man das, kostet das schnell 2.500.-EUR strafe.
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