Kontenzuordnung

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[ geschlossen ] Kontenzuordnung, Mautgebühren und Kfz Steuer
Hallo, Leute
ich bin das erste Mal hier als user, sonst habe ich mir nur ab und zu die Themen und Beiträge angeschaut. Jetzt würde ich gerne ein paar Tips hören zu meinem Problem:
wir haben in unserer Firma einen LKW, der Ware an unsere Kunden liefert (wir sind Hersteller von Fenster/Türen). Einmal im Monat bekommen wir die Mautgebühren von TollCollect berechnet. Für mich sind das Kosten der Warenabgabe, so habe ich mir das Konto auch zugeordnet. Aber der Steuerberater fasst es in seiner GuV unter die KFZ-Kosten???? Ähnlich verhält es sich mit der KFZ-Steuer. Ich habe das Konto in der Gruppe KFZ-Kosten aber der St.Be. schiebt das in Sonstige Steuern!!!
Was ist richtig. Und Lohnkostenzuschüsse? habe ich in der Gruppe Personalkosten (mindernd) aber er schiebt das in Sonstige Erträge??
Danke im voraus
pikora
Hallo pikora, Herzlich Willkommen in unsere Gemeinschaft!

da ich im Moment etwas unter Zeitnot bin, schau ich heute abend mal rein, ob dir bis dahin jemand helfen konnte.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

in unserer Firma nutzen wir den SKR03 und dort haben wir die Konten 4510 KFZ-Steuern und das Konto 4560 Mautgebühren.

In der GuV wird Kfz-Steuern den sonstigen Steuern zu geordnet und Mautgebühren den sonstige betrieblichen Aufwendungen.

So jedenfalls nach den Einträgen in meinen Buchungsprogramm.

Viele Grüße

Elke
Hallo, Elke,
ich benutze auch SK3 und die Konten sind auch so angegeben. Ich will aber  logische Erklärung, warum ich die KFZ-Steuer nicht zu der GuV Gruppe Kfz-Kosten  und die Mautgebühren (die ja zusammenhängen mit der Warenabgabe) zu Kosten der Warenabgabe umschlüsseln kann? Was spricht dagegen?
pikora
Hallo,

das kann ich dir leieder nicht sagen. Aber ich finde den Aufbau bisher sehr logisch und habe mich daher noch nie weiter damit beschäftigt.
Wessen Aufbau findes du logisch? Meinen oder der von Elke?
Ich meinte dabei eigentlich meine Aufteilung. Habe mal nachgeschaut entspricht dann der exakten Darstelllung der Datev.
Hallo Zusammen,

die Kfz kosten sowie die Mautgebühren sind BA und bedürfen auch keiner besonderen steuerl. Behandlung, somit kann man erstmal grundsätzlich die Kosten dort ausweisen wo es einem am besten gefällt, solange dabei der Grundsatz ordnungsgem. Buchführung nicht verletzt wird. Sprich die Maut bei den Lohnkosten zu verbuchen ist nicht erlaubt.

Für die KFZ-Steuer kommt nur der Bereich der Fahrzeugkosten in Frage, allerdings muss diese Steuer nicht automatisch bei jeder Auswertung dort mit dargestellt werden. Es gibt eine vielzahl von Auswertungen, wo dann die Konten schon mal in unterschiedl. Bereichen auftauchen können. In der Bilanz aber muss dies Kto. dann wieder im Fahrzeugbereich zu finden sein.

Bezgl. der Mautgebühren sind beide Bereiche möglich, welches man nimmt hängt auch (sofern im Betrieb vorh.) von den Kalkulatoren und Controllern ab.  Wenn du es übersichtl. findest es den waren zuzuordnen spricht nichts dagegen, dann solltest du das dem Stb. mitteilen und der sollte das dann für die Zukunft berücksichtigen.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 16.07.2010 19:05:42
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

wir verwenden einen Branchenspeziellen Kontenrahmen nach SKR04.
Bei mir sind die KfZ-Steuern auch unter sonstige Steuern zufinden. Zusammen mit der Grundsteuer, die bei uns einen hohen Kostenanteil hat.
Der Wirtschaftsprüfer hat das nie bemängelt.
Logisch ist mir Deine Erklärung schon, das es nun mal KfZ-Kosten sind.
Das würde ja auch bedeuten, das die Grundsteuer zu den Bodenkosten kommen müsste.? :denk:


Samy
Hallo samy,

natürlich kann es je Branche eine Anpassung der Konten an den Kontenrahmen geben und wie ich auch schon schrieb, kann es bei jedem aufgrund seiner Kostenrechnung zu unterschiedl. Bereichen führen.

Wenn man aber die Fahrzeugkosten nicht im Fahrzeugbereich lässt, dann muss man sofern man nicht die 1% Regelung verwendet die Konten für die Fahrzeugkosten wieder zusammensuchen. Dies soll vom Grundsatz her durch den Bereich Fahrzeugkosten vermieden werden. In unserem Beispiel eben die KFZ-Steuer. ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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