ich bin wirklich gespannt, ob mir hierbei jemand helfen kann:
Fall:
1. Eine GmbH mietet Parkplätze ohne schriftlichen Mietvertrag bzw. Dauerrechnung. Somit liegt schon mal keine Möglichkeit für Vorsteuerabzug vor, oder?
2. Die Miete wird als Aufwand gebucht. Natürlich brutto. Als Beleg dient der Kto-Auszug.
3. Die GmbH weiß, dass der Vermieter eine Dienstleistungsfirma hat. Ob als EU ist nicht bekannt. Auch nicht, ob der vermietete Parkplatz zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehört.
So, nun zu den Fragen:
1. Was ist für die GmbH vorteilhafter: auf einen schriftlichen Mietvertrag + Dauerrechnung zu verzichten und weiterhin den Aufwand brutto zu buchen oder auf Mietv. + Dauer-RG zu bestehen, um den Aufwand mit Vorsteuerabzug zu buchen? (von dem möglichen Ärger mit dem Vermieter mal abgesehen) :wink:
2. Reicht der Kto-Auszug als Beleg für ein mündliches Mietverhältnis aus, wenn zum Jahresende noch Mietzahlungen zu leisten sind und die offenen Mieten als Aufwand gebucht werden sollen?
3. Ist die GmbH strafbar zu machen, falls der Vermieter die Mieteinnahmen trotz USt-Pflicht nicht versteuert?

Wie bisher schon freue ich mich auf hilfreiche Antworten!!!
Viele Grüße
minibine