Mieterträge bei KG buchen - mit oder ohne Ust???

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[ geschlossen ] Mieterträge bei KG buchen - mit oder ohne Ust???
Hallo zusammen,

bei Mieterträgen einer KG: wie buche ich sie?
Kontonummer 5400
Buchungssatz ohne MwSt
2800
an 5400

beim googeln habe ich aber die Mieterträge öfters mit Ust gefunden - was ist bitte richtig und wenn ohne ist es auf die Gesellschaftsform bezogen?

Viele Grüße

Büch
Hallo Büchi,

ob ein Mietertrag Ust.-Pflichtig ist oder nicht hängt von vielen Faktoren ab.

z.b.
- ist die KG Ust.-Pflichtig
- wie wurde das Gebäude aktiviert
- für welche Zwecke wird vermietet
- usw.

dies solltest Du am besten mit eurem Steuerberater abklären.
Eigentlich hätte man dies im Zeitpunkt, wo der Mietvertrag aufgestellt wurde, bereits klären müssen, aber lieber spät als nie :wink:

Zu den Konten kann ich nichts sagen, kenn mich mit dem SKR 04 nicht so gut aus. Mein Kontenrahmen ist der SKR 03.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das ist auch nicht der SKR04, daher wäre es vielleicht sinnvoll die Konten beim Namen zu nennen. ;)

Es gibt im Erlösbereich ein Konto mit dem Namen Grundstückserträge, nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Konto im Bereich der Privatkonten.

Wohnräume sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei und es besteht kein Vorsteuerabzugsrecht.

Bei Vermietung von gewerblichen Räumen kann man freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, ist in jedem Fall sinnvoll wenn der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist, da dieser dadurch keine höheren Kosten hat und man selbst auch Vorsteuer ziehen kann. Dies gilt zumindest für Privatpersonen, die Einkünfte nach §21 EStG haben. Wenn die KG generell umsatzsteuerpflichtig ist, ist sie das bei Vermietung von Gewerberäumen eventuell auch.

Geht es überhaupt um die Vermietung von Gebäuden?
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