Das ist auch nicht der SKR04, daher wäre es vielleicht sinnvoll die Konten beim Namen zu nennen.

Es gibt im Erlösbereich ein Konto mit dem Namen Grundstückserträge, nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Konto im Bereich der Privatkonten.
Wohnräume sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei und es besteht kein Vorsteuerabzugsrecht.
Bei Vermietung von gewerblichen Räumen kann man freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, ist in jedem Fall sinnvoll wenn der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist, da dieser dadurch keine höheren Kosten hat und man selbst auch Vorsteuer ziehen kann. Dies gilt zumindest für Privatpersonen, die Einkünfte nach §21 EStG haben. Wenn die KG generell umsatzsteuerpflichtig ist, ist sie das bei Vermietung von Gewerberäumen eventuell auch.
Geht es überhaupt um die Vermietung von Gebäuden?