Vom FA kommt die Umbungen VSt. Erstattung Monat x auf USt. Zahllast Monat y.
Wie lautet der Buchungssatz?
bzw. muss dies überhaupt gebucht werden?
Danke
16.11.2011 21:57:07
Ich brauche dringend eure Hilfe
Vom FA kommt die Umbungen VSt. Erstattung Monat x auf USt. Zahllast Monat y. Wie lautet der Buchungssatz? bzw. muss dies überhaupt gebucht werden? Danke |
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18.11.2011 08:27:52
Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum, moto
![]() Kannst du deinen Fall nochmal schildern? Ich sehe noch nicht durch ![]() Bist du Bilanzierer? Für welchen Veranlagungszeitraum erfolgte die Erstattung? Viele Grüße Neele
Viele Grüße
Neele :-)
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18.11.2011 10:26:10
@ Neele
Es handelt sich hier um eine einfache Verrechnung der Schuld (Vorsteuer) des Finanzamtes mit einer Forderung (UmSt). Das heisst, das FA wird die Vorsteuererstattung nicht auszahlen, im Gegenzug vermindert sich aber die nächste Umsatzsteuerzahllast des Unternehmers. Er muss im nächsten Veranlagungszeitraum also weniger UmSt an das FA abführen. Das ist eine übliche Vorgehensweise des FA. Der Unternehmer macht übrigens nichts anderes. Er verrechnet seine Vorsteuer mit der UmSt und die Differenz ergibt dann den Erstattungsanspruch bzw. Zahllast. @ moto Ja, du musst das zwingend verbuchen und zwar so wie das FA es verbucht hat. Dein Buchungssatz hängt davon ab wie du die Forderungen gegen das FA und noch wichtiger wie du grundsätzlich deine Umsatzsteuer verbuchst. Ich persönlich buche immer über Verrechnungskonto und den Saldo dann auf UmSt-Vorauszahlung. MfG Aza |
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