Unterschied Anlagenverkauf / Ausscheiden durch Schadensfall

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[ geschlossen ] Unterschied Anlagenverkauf / Ausscheiden durch Schadensfall
Hallo,

ich hätte eine wirklich dringende Frage und wäre unglaublich dankbar für eure Hilfe!!

Ich stoße bei dem Versuch, den Unterschied zwischen dem Vorgehen bei einem Anlangenverkauf und jenem bei Ausscheiden von Anlagen infolge eines Schadensfalles zu erklären, an meine Grenzen. Grundsätzlich sind ja alle Buchungen gleich bis auf die Tatsache, dass Versicherungserlöse nicht auf (4) Erlöse auf dem Abgang von Anlagen gebucht werden, sondern auf ein eigenes Konto (4) Versicherungsentschädigungen. Diese Tatsache könnte ich mir ja noch dadurch erklären, dass Vers.entsch. nicht Ust-pflichtig sind und deshalb gesondert gebucht werden. Aber warum buche ich den Buchwert der Anlage nicht auf (7) BW abgegangener Anlagen sondern auf (7) sonstige Schadensfälle?????

Meine Frage ist also: welchen Grund gibt es für die unterschiedlichen Konten? (besonders wenn ich mir vorstelle, dass das Ganze in der GuV sowieso nicht mehr gesondert ersichtlich ist oder?!)  :denk:

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!

Besten Dank schon mal.

Lg bexx
Hallo blexx,

die unterschiedlichen Konten sollen einem Selber oder einem Dritten einen Überblick verschaffen können, wie die Aufw. und Erlöse zustande gekommen sind. Hier ist es schon ein Unterschied ob man ein Anlagegut aufgrund eines Schadens ersetzt hat oder einfach nur sein AV versilbert hat um kurzfr. Mittel freizusetzen.

Ebenfalls helfen die entsprechenden Konten bei der Aufstellung für eine Bilanzanalyse.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke für deine Antwort!

Nur zum Verstädnis noch einmal:  ;)
Es besteht also grundsätzlich keine Verpflichtung für den gesonderten Ausweis. Einem exterenen Bilanzleser hilft das Ganze ja sowieso nichts, weil der Buchwert unter den sonst. betriebl. Aufw. saldiert mit anderen Aufwänden ausgewiesen. Publizierende Kapitalgesellschaften müssen außerdem sowieso Saldierungsbuchungen machen, die die Auswirkung (Gew./Verlust) aus dem Abgang auf einen Blick ersichtlich machen (da sieht man ja dann erst recht wieder nix Genaues, warum das Anlagegut ausgeschieden ist?!)

Der Grund ist also eher ein Interner, da die Übersichtlichkeit erhöht werden soll?! Außenstenden Dritten bringt das Ganze ja nichts, sofern sie keinen Einblick in die Buchführung haben?

Lg bexx
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