Verbuchung von Fitnessstudiobeiträge vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer

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Verbuchung von Fitnessstudiobeiträge vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, Wie verbucht (Kontierung) man von einer KG an seine Mitarbeiter übernommene Fitnessstudiobeiträge? Es handelt sich hier um ein Firmenfitnessprogramm, bei dem die KG bei verschiedenen Fitnessstudios die Beiträge für die Mitarbeiter verbilligt bezahlt. Die
Wie verbucht (Kontierung) man von einer KG an seine Mitarbeiter übernommene Fitnessstudiobeiträge? Es handelt sich hier um ein Firmenfitnessprogramm, bei dem die KG bei verschiedenen Fitnessstudios die Beiträge für die Mitarbeiter verbilligt bezahlt. Die maximale Sachbezugsfreigrenze von mtl. 50 EUR je MitA soll nicht überschritten werden.

Da ich neu in diesem Forum bin, hoffe ich, dass ich meine Frage verständlich beschrieben habe  :denk:

Danke für eure Rückmeldungen.
Hallo MSK,

da noch niemand eine Rückmeldung geschrieben hat, habe ich mich dieses Themas angenommen und mich eingelesen bei der ihk mit den Stichworten
Sachbezug und Incentives.

Ich sehe das als ganz normalen Sachbezug an, wenn die Grenze von 50 € nicht unterschritten wird.

Ich hätte da das Sachkonto 6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer SKR 04 genommen, als Buchungstext Beiträge zum Fitnessstudio.

LG
Normalerweise sind das freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei und das Sachkonto ist eigentlich 4140 (SKR03) bzw. 6130 (SKR04).
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