Verkauf einer Maschine mit Mietkauf - Buchung und Rechnung?

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Verkauf einer Maschine mit Mietkauf - Buchung und Rechnung?, richtige Verbuchung vom Mietkauf, wenn man der Verkäufer ist
Hallo,
ich suche zum 1. Mal hier nach Unterstützung bei einer Buchung.

Folgender Sachverhalt:
Unsere Firma verkauft Maschinen an andere Firmenkunden. Eigentlich ausschließlich gegen Rechnung und Zahlung innerhalb von 30 Tagen.

Nun hat ein Kunde aber angefragt, ob er auch auf Raten (Mietkauf) eine Maschine kaufen kann. Also wir würden die Maschine liefern, der Kunde nutzt diese, bezahlt uns eine monatliche Rate und nach kompletter Bezahlung gehört die Maschine dann dem Kunden ohne irgendeine Option.
Mein Chef ist damit einverstanden und ich soll jetzt die Rechnung dazu schreiben und muss diese dann auch richtig verbuchen.

Die Maschine kostet 12.000, 00 € netto, Laufzeit der Mietkauf-Raten soll 36 Monate sein, Zinssatz soll 2,5 % vom jeweiligen monatlichen Restbetrag sein. Die monatliche Rate wäre nach meiner Berechnung immer 346,34 €. Die gesamten Zinsen betragen demnach 468,11 €. Die Umsatzsteuer wäre sofort fällig, also vom Kunden zu zahlen, da wir diese ja auch umgehend ans FA abführen müssen.

Ich habe jetzt im Internet schon etwas nachgelesen und stolpere immer wieder darüber, dass ich die 19% Umsatzsteuer bei einem Mietkauf nicht nur auf den Nettobetrag berechnen darf (12.000,00 €), wie bei einer normalen Rechnung, sondern ebenfalls auf die gesamten Zinsen (468,11 €) berechnen muss.
Würde demnach bedeuten, ich müsste hier in der Rechnung 12.468,11 € als Nettobetrag ausweisen und somit 2.368,94 € als Umsatzsteuer abführen?
Wenn das so ist, wie buche ich dann die Zinsen? Die dürfen ja dann nicht mit in die Umsatzerlöse.
Wenn ich die Zinsen aber dann auf Zinserträge buche, stimmt die Umsatzsteuervoranmeldung ja nicht, da ich Zinsen nicht mit Umsatzsteuer buchen kann, oder?
Wir buchen in SKR3. Wir sind ein Einzelunternehmen und wir bilanzieren.

Wie muss ich die Ausgangsrechnung schreiben, buchen und die monatlichen Zahlungen (Zinsen und Tilgung) verbuchen?  
Muss ich die Zinsen komplett in 2014 als Zinserträge buchen oder in den jeweiligen Monaten der Ratenzahlung?

Danke schonmal, falls mir jemand helfen kann und will.

Gruß Dani
Hallo Dani,

grundsätzlich sind Umsätze aus der Gewährung von Krediten steuerfrei gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe a. UStG. § 9 Abs. 1 UStG regelt dann aber, dass Unternehmen Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g steuerfrei sind, als steuerpflichtig behandeln kann, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Das ist bei euch der Fall. Ihr müsstet also erstmal entscheiden, ob die Umsätze aus der Kreditgewährung steuerfrei sein sollen. Buchungssätze kann ich jetzt gerade nicht beitragen. Sorry.

Gruß
Calc
Zitat
Dani1984 schreibt:
Die Maschine kostet 12.000, 00 € netto, Laufzeit der Mietkauf-Raten soll 36 Monate sein, Zinssatz soll 2,5 % vom jeweiligen monatlichen Restbetrag sein. Die monatliche Rate wäre nach meiner Berechnung immer 346,34 €. Die gesamten Zinsen betragen demnach 468,11 €. Die Umsatzsteuer wäre sofort fällig, also vom Kunden zu zahlen, da wir diese ja auch umgehend ans FA abführen müssen.
Soweit einverstanden.  ;)  Außer das es keinen "Mietkauf" gibt! Das ist ein normaler Kaufvertrag bei gleichzeitigem Abschluß eines Kreditvertrages!

Zitat
Ich habe jetzt im Internet schon etwas nachgelesen und stolpere immer wieder darüber, dass ich die 19% Umsatzsteuer bei einem Mietkauf nicht nur auf den Nettobetrag berechnen darf (12.000,00 €), wie bei einer normalen Rechnung, sondern ebenfalls auf die gesamten Zinsen (468,11 €) berechnen muss.
Das kommt darauf an!

Zitat
Darlehen in Zusammenhang mit anderen Umsätzen

Wird das Darlehen in Zusammenhang mit anderen Umsätzen gewährt, zum Beispiel in Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fahrzeugs, sind die Darlehenszinsen, die der Kunde ans Autohaus zahlt, nur unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei (A 29a Umsatzsteuer-Richtlinien):  


1. Die Lieferung und die Gewährung des Darlehens müssen mit dem jeweils dafür aufzuwendenden Entgelt bei Abschluss des Kaufvertrags gesondert vereinbart werden. Eine nachträgliche Aufteilung ist nicht möglich.
2. In die Vereinbarung über die Darlehensgewährung muss der Jahreszins aufgenommen werden.
3. Die Entgelte für beide Leistungen müssen getrennt abgerechnet werden.


Zitat
Würde demnach bedeuten, ich müsste hier in der Rechnung 12.468,11 € als Nettobetrag ausweisen und somit 2.368,94 € als Umsatzsteuer abführen?
Dann würdest du zwei Verträge vermischen!  :(

Zitat
Wenn das so ist, wie buche ich dann die Zinsen? Die dürfen ja dann nicht mit in die Umsatzerlöse.
Na als "Zinserträge".

Zitat
Wenn ich die Zinsen aber dann auf Zinserträge buche, stimmt die Umsatzsteuervoranmeldung ja nicht, da ich Zinsen nicht mit Umsatzsteuer buchen kann, oder?
Siehe oben.


Zitat
Wie muss ich die Ausgangsrechnung schreiben, buchen und die monatlichen Zahlungen (Zinsen und Tilgung) verbuchen?
Ganz normale Ausgangsrechnung. Dann legst du für den Käufer ein Darlehenskonto an und buchst vom Debitor auf das Darlehenskonto.

Zitat
Muss ich die Zinsen komplett in 2014 als Zinserträge buchen oder in den jeweiligen Monaten der Ratenzahlung?
Monatlich laut Tilgungsplan. Mit jeder Rate vermindert sich das darlehen um die Tilgung und der Zinsanteil wird zum Ertrag.
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