Warenabgabe an Mitarbeiter intercompany

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[ geschlossen ] Warenabgabe an Mitarbeiter intercompany
Hallo,

unsere Schwestergesellschaft in Frankreich hat  für alle Arbeitnehmer Pullover eingekauft und zu einem günstigeren Preis an die Arbeitnehmer in Frankreich und in Deutschland abgegeben.

Wie verbucht man am besten diesen Sachverhalt? Stellt der Unterschiedsbetrag zwischen Einkauf in Frankreich und den Einnahmen ( die AN bezahlen den günstigeren Betrag bar in die Kasse ein)  einen geldwerten Vorteil  für die Arbeitnehmer dar?

Wird bei diesen Vorgang auch die Umsatzteuer berührt, es liegt eine Lieferung aus dem EU-Ausland vor.

Bis jetzt wurde gebucht in Frankreich: so. Aufwendungen / Lieferant.

In Deutschland : Kasse an durchlaufende Posten.

Reicht jetzt die Buchung durchlaufende Posten an Bank (bei Überweisung des eingesammelten Betrages nach Frankreich) um den Vorgang abzuschliessen oder muss noch eine Rechnung von der Schwestergesellschaft in Frankreich gestellt werden?
Danke für einen Tip

Grüsse
Kimstern
Hallo,

ich glaube den Verkauf an die Mitarbeiter muss du als Ertrag buchen. An der Lohnsteuer müsstes du vorbeikommen, weil die Mitarbeiter dies käuflich bei euch erwerben.

Ich hoffe hier greift mir noch jemand unter die Arme und stimmt dem zu oder eben nicht.

Gruß Reaper
Reaper, Danke für deine Antwort

Wir haben es nach längerem Hin und Herdiskutieren jetzt so gelöst:

Die Einnahmen in Deutschland werden auf so. betr. Erträge gebucht.

Die Schwestergesellschaft bucht die Ausgaben auf freiw. soziale Leistungen ein.
Diese Ausgaben werden am Jahresende anteilig über Kostenstellen zwischen den Unternehmen belastet.

Dies entspricht dann in etwa deinem Lösungsvorschlag. Lohnsteuer wird nicht berührt.

P.S. Umsatzsteuer wird auch unter den Tisch fallen gelassen. In anderen Ländern ist manches soooo viel einfacher.
;)

Grüsse
Hallo Kimstern,

ohne Ust. gehts nicht. Schon das alleinige verbringen von Waren zw. Mitgliedsstaaten ist Ust.-Pflichtig und die Abgabe von Waren, auch an eigenes Personal, in D sowieso.

Sorry!


Gruß

Andreas

PS: ausführlicher wird´s unser Ust.-Experte Gustav dann erklären, er hat halt alle § im Kopf
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

hier stimme ich Ansimi zu. Ohne Umsatzsteuer geht in usneren Staat mal garnichts.

Die freiwillige soziale Leistung finde ich jetzt interessant, aber jeden das seinige. Ich weiß ja nicht was euer Hauptgeschäft ist und was diese Pullover machen bzw welchen Sinn Sie haben, daher lasse ich es erstmal mit Alternativenkonten.

Gruß Reaper
Ich würde es mal so sehen.

Der Pullover wird an einen Arbeitnehmer in Deutschland (damit Endverbraucher) abgeben, dafür müssten doch die Franzosen bei sich Ust abführen, hier liegt doch gegenüber einer Privatperson kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Oder sehe ich das falsch?

Der Betrag des Pullovers wird in Deutschland vom auszuzahlenden Nettogehalt abgezogen und als sonstiger betrieblicher Ertag gebucht.

Andere Meinungen.
Hallo,

deswegen hatte ich  gesagt, dass hier die Schwestergesellschaft an jeden Mitarbeiter (der Endverbraucher ist) richtigerweise eine Rechnung ausstellen hätte müssen. Dies wurde nicht gemacht, weil es zu aufwendig gewesen wäre (ca. 70 Rechnungen)  Die Ursprungsidee war ja den Mitarbeitern günstig einen Pullover (Firmenlogo ist drauf) zukommen zu lassen.
Das Kerngeschäft ist eigentlich Pharma/Biologie  und hat mit Pullovern nichts zu tun.
Jetzt wird es eben auf freiw. soz. Leistungen gebucht und gibt hoffentlich keine weiteren Komplikationen.

Danke für eure Antworten!!

Grüsse
Kimstern
Wieso freiwillige soziale Leistung?

Eure deutschen Mitarbeiter müssen den Pulli doch zahlen oder er wird mit der Gehaltsabrechnung verrechnet, also ein um den Pullover gemindertes Nettogehalt.
Bearbeitet: de Lang - 24.11.2010 09:44:52
Die Mitarbeiter bezahlen das Geld in die Kasse.
Ich weiss, dass die Verbuchung der Schwestergesellschaft  nicht korrekt ist. Sollte ein  Prüfer dies eines Tages aufdecken, kann er sich freuen. :)

Grüsse
Da es sich vermutlich nicht um Berufskleidung handelt und Ihr musstet dafür sogar bezahlen, stellen die Pullover  Aufmerksamkeiten  in Form von Sachzuwendung dar. (SKR3  4653?) Die Bar-Einnahmen aus dem Verkauf muss in Erlöse
(8595 - Sachbezüge, Waren) gebucht werden. So würde ich buchen. Aber ich würde "Asimi" fragen, der weiss es besser.
Gruß
Jirina
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