wie verbuche ich eine erhaltene Pönale?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
wie verbuche ich eine erhaltene Pönale?, Lieferant ist in Lieferverzug und muß eine vertragliche Pönale zahlen - ist das eine AHK-Minderung oder Schadensersatz?
Hallo,
unser Lieferant ist seit Wochen im Lieferverzug und muß daher eine vertragliche Pönale zahlen. Der Gerätewert ist 100 TE, 15 TE sind die Pönale. Ich schätze mal, daß die Rechnung nach der Lieferung immer noch über 100 TE lautet und wir einfach die 15 TE als Pönale einbehalten und nur 85 TE zahlen. Ist das dann eine AHK-Minderung, oder verbuche ich als AHK immer noch die 100 TE, und die 15 TE als neutralen Ertrag aus Schadensersatz?

Und wie verhält sich das mit der Vorsteuer: ziehe ich 19% auf die 100 TE und muß dann für den Schadensersatz auf die 15 TE Umsatzsteuer buchen? Oder ziehe ich die Vorsteuer nur auf die 85 TE und buche die Pönale umsatzsteuerfrei?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,

die Pönale oder Vertragsstrafe ist echter Schadenersatz und keine Entgeldminderung. Da es keine Entgeldminderung ist, bleiben die AHK bei 100 T€ mit vollem Vorsteuerabzug.

Die 15T€ sind nicht umsatzsteuerbar, da echter Schadenersatz und kein Leistungsaustausch.

Gruß
Bilibu
Es liegt keine Minderung der AK vor, da ihr SE und nicht z.B. Skonto abziehen wollt.
Daher muss das Gerät natürlich mit 100 TE eingebucht werden. Der SE ist separat zu erfassen. Dadurch habt ihr auch eine den GoB entsprechende Buchhaltung ( Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Bilanz/ Buchführung). Übrigens ist es verboten Aufwand und Ertrag miteinander zu verrechnen.

Vertragsstrafen gelten als echter Schadensersatz. Der zeichnet sich dadurch aus, dass es an einem Leistungsaustausch fehlt. Der Vertragsstrafe steht also keine Gegenleistung gegenüber. Daher ist die Zahlung der Vertragsstrafe nicht umsatsteuerlich relevant.

Auszug aus
UStR Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UStG (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008)
Zu § 1 UStG

(2) 1 Vertragsstrafen, die wegen Nichterfüllung oder wegen nicht gehöriger Erfüllung (§§ 340, 341 BGB) geleistet werden, haben Schadensersatzcharakter (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. 7. 1997, V R 94/96, BStBl II S. 707). 2 Hat der Leistungsempfänger die Vertragsstrafe an den leistenden Unternehmer zu zahlen, ist sie deshalb nicht Teil des Entgelts für die Leistung. 3 Zahlt der leistende Unternehmer die Vertragsstrafe an den Leistungsempfänger, liegt darin keine Entgeltsminderung (vgl. BFH-Urteil vom 4. 5. 1994, XI R 58/93, BStBl II S. 589). 4 Die Entschädigung, die ein Verkäufer nach den Geschäftsbedingungen vom Käufer verlangen kann, wenn dieser innerhalb bestimmter Fristen seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt (Schadensersatz wegen Nichterfüllung), ist nicht Entgelt, sondern Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 27. 4. 1961, V 263/58 U, BStBl III S. 300). 5 Eine Willenserklärung, durch die der Unternehmer seinem zur Übertragung eines Vertragsgegenstands unfähig gewordenen Schuldner eine Ersatzleistung in Geld gestattet, kann nicht als sonstige Leistung (Rechtsverzicht) beurteilt werden. 6 Die Ersatzleistung ist echter Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 12. 11. 1970, V R 52/67, BStBl 1971 II S. 38). 7 Auch die Vergütung, die der Unternehmer nach Kündigung oder vertraglicher Auflösung eines Werklieferungsvertrags vereinnahmt, ohne an den Besteller die bereitgestellten Werkstoffe oder das teilweise vollendete Werk geliefert zu haben, ist kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts (vgl. BFH-Urteil vom 27. 8. 1970, V R 159/66, BStBl 1971 II S. 6). 8 Zum Leistungsgegenstand bei noch nicht abgeschlossenen Werklieferungen vgl. Abschnitt 28.


MfG

Aza

P.S. Oh Bilibu hatte ja schon geantwortet. Naja doppelt hält besser  ;)
Bearbeitet: Aza - 02.11.2011 13:22:38
Dieses Problem habe ich gerade auch. Wir sind in Lieferverzug gekommen und müssen nun eine Pönale zahlen, welche vertraglich vereinbart wurde. Unser Kunde hat dies einfach von unserer Rechnung abgezogen, d.h. vom Bruttobetrag und möchte jetzt eine Rechnungskorrektur von uns. Diese Korrektur ist ja steuerfrei zu stellen, da es sich um echten Schadensersatz handelt. Unser CEO fragt mich jetzt, was denn jetzt mit der Steuer sei und ob ich noch eine Rechnungskorrektur stellen könnte. Aber das ist doch unser Pech, oder? Was soll ich denn da jetzt noch "gutschreiben"?
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......

Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Fast 60 Prozent der Vorstände und Aufsichtsräte haben nach eigener Einschätzung nur wenig oder gar keine Kenntnisse über Künstliche Intelligenz oder Erfahrungen mit KI, immerhin 40 Prozent beschreiben......

Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 04.06.25 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche ......


Aktuelle Stellenangebote


Personalkauffrau / Personalkaufmann (m/w/d) Mocopinus ist eines der führenden Industriehobelwerke in Europa. Wir erschaffen in Holz und Farbe, realisieren individuelle Ideen und gestalten eine verantwortungsvolle Zukunft. An unseren drei Stando......

Abteilungsleitung Wirtschaftsdienstleistungen (m/w/d) Klingt spannend? Das sind wir: Patientenversorgung auf höchstem Niveau, ausge­zeichnete Forschung und Lehre sowie modernste Medizin und Diagnostik – das sind wir vom Uniklinikum Erlangen! Mit unseren ......

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit......

Sachbearbeiter:in Rechnungswesen Das Herz- und Gefäßzentrum (HGZ) Bad Bevensen ist mehr als ein Krankenhaus. Unter einem Dach vereint es die hochmoderne akutmedizinische Versorgung von Herz- und Gefäßpatient:innen und deren a......

Accountant General Ledger (gn) Vollzeit/Teilzeit Deine Aufgabe bei DKV Mobility? Als Teil einer führenden europäischen B2B Plattform für On-the-Road Paymentlösungen, arbeitest Du in einem spannenden Umfeld. Unsere Aufgaben definieren sich durch unse......

Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) Die Kongregation der Armen Schul­schwestern von Unserer Lieben Frau ist eine katholische Ordens­gemeinschaft, in deren Träger­schaft sich ein Gymnasium, eine Real­schule, eine Grund­schule sowie mehre......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung und Budgetplanung/-überwachung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verantwortungsbewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf für ... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Record to Report Rollout Manager (German Speaker)
We are seeking a talented Process Expert to join our dynamic team. As a Rollout Manager, you will play a crucial role in supporting automation and transformation projects, with a focus on SAP S/4 HANA. You will have the opportunity to utilize your expertise to implement process improvements, leve... Mehr Infos >>

Kreditsachbearbeiter für das Immobiliencenter (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachter­dienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflege­kassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflege­fachlichen Fragen. Wir sind die Spezia­listinnen und Spezialisten für Begut­achtungen der Pflegebe­dürftigkeit, in der ... Mehr Infos >>

Process Expert Accounting & Reporting (w/m/d)
Du verbindest exzellentes Accounting- & Reporting-Know-how mit tiefem Prozessverständnis? Vom kleinsten Detail bis hin zum großen Ganzen behältst Du alles im Blick? Und das am liebsten in einem Unternehmen, das bunte Lebensläufe und ein Miteinander auf Augenhöhe schätzt? Perfekt! Bewirb Dich jetz... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen, anregenden und unterstützenden internationalen Forschungs­umfeld. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach persönlicher Qualifikation und Erfahrung bis zur Entgel... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>