Die erste EÜR für einen Existenzgründer

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Die erste EÜR für einen Existenzgründer
Guten Morgen!
Bis Dienstag muss ich ja die erste EÜR abgegeben haben. Bin seit dem 01.03.18 selbstständig als Handelsvertreter im Außendienst ( bekomme nur von einem "Vertragspartner" Geld, ist aber keine Scheinselbstständigkeit, da das per Scoring schon geklärt wurde ).

Da ich die komplette Steuer und Buchhaltung alleine machen möchte/muss ( am Anfang wegen Kosten sparen und vor allem, wegen sehr schlechten Erfahrungen mit Steuerberater etc. ) bin ich jetzt Bücher am wälzen die teilweise für einen Neuling echt scher zu verstehen sind.

Wäre super nett, wenn mir hier jemand bei diesen Rückfragen helfen könnte.
Ich habe SKR03 gewählt und mir Lexware Buchalter zugelegt

Meine Fragen:
- wie verbuche ich Tankbelege, die ich Bar bezahle?
- Ich nutze den PKW über 90% für die Arbeit, muss ich auch die Steuer und/oder Versicherung mit buchen, oder sind solche Dinge nicht absetzbar?
- Für diese Arbeit habe ich schon Monate im Vorfeld Arbeitsmaterial angeschafft. Teilweise schon in Ende 2017. Zb. Arbeitshandy was auch zu 100% nur für Gewerbe genutzt wird ( Privat habe ich ein separates ). Auch einen sehr teuren PC und viele Büromöbel habe ich angeschafft. Kann ich das jetzt in dem März mit rein packen? Falls ja wie genau verbuche ich das?
- Leider bleibt es nicht aus, daß ich von diesem Firmenkonto auch Private Dinge zahle. Wie trenne ich das? Buche ich die Privaten Posten trotzdem unter welchem Konto?


Noch einmal zum Thema Benzinkosten und km. Ich fahre im Monat locker 1500km. Gebe ich das dann in der Jahressteuer an wegen km Geld absetzen, oder kommt das auch schon jeden Monat in meine EÜR mit rein, mit den Tankbelege?

Wäre echt super, wenn mir jemand hier am Anfang helfen könnte.

Vielen Dank!
LG
Zitat
DrSnuggles schreibt:
Bis Dienstag muss ich ja die erste EÜR abgegeben haben.
:?:  :?:  :?:
Meinst du die Umsatzsteuervoranmeldung? Die EÜR ist bei dir noch nicht fällig. Wenn du erst dieses Jahr angefangen hast, ist die EÜR am 31.7.2019 fällig,.
Zitat
DrSnuggles schreibt:
Da ich die komplette Steuer und Buchhaltung alleine machen möchte/muss ( am Anfang wegen Kosten sparen und vor allem, wegen sehr schlechten Erfahrungen mit Steuerberater etc. ) bin ich jetzt Bücher am wälzen die teilweise für einen Neuling echt scher zu verstehen sind.
Nicht umsonst ist vor den Titel "Steuerberater" ein Studium, eine mehrjährige Tätigkeit und eine recht schwere Prüfung gestellt - aber Kostensparen ist ja angesagt. Ob man etwas davon versteht, ist zweitrangig.
Es gibt zur Lexware buchhaltung gute Einführungsvideos und auch Schulungen, die solltest du unbedingt machen.

Grob zu deinen Fragen:
Barzahlungen sind bei einer EÜR immer Privateinlagen oder -entnahmen, also die Konten 1800 ff. als "Geldkonto" (statt Bank oder Kasse) nehmen.
Der Pkw ist betriebsnotwendiges Vermögen und muss mit dem Verkehrswert zum 1.3.2018 als Privateinlage eingebucht werden. Alle Kosten sind dann Betriebsausgaben - für den Privatanteil musst du Umsatz legen.
Zum Arbeitsmaterial etc. lies einmal zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben/Werbungskosten. Es zählt der Zahlungszeitpunkt, also alle Ausgaben 2017 gehen jetzt nicht mehr in deine Buchhaltung 2018 ein. Alle Güter (wie dein Handy, der PC etc.) sind zu aktivieren, sofern der Wert 2017 410 Euro und 2018 800 Euro übersteigt. Zwischen 150 Euro und diesen beiden Werten hast du GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) oder wahlweise für jeweils ein Jahr einen Sammelposten zu buchen und abzuschreiben.

Deine Fahrtkosten sind - wie oben geschrieben - laufend zu buchen als Betriebsausgaben. Der Privatanteil ist ebenfalls monatlich als Umsatz mit Umsatzsteuer (80%) und ohne Umsatzsteuer (20%) zu buchen, damit die UStVA auch diese Zahlen enthält.
Bearbeitet: sogehts - 08.04.2018 12:17:47
Uff krass, da bin ich ja echt froh das ich hier nachgefragt habe. Das mit der EÜR hat mir ein früherer Kollege gesagt, der meinte er hat Ahnung davon.
Ich stoße natürlich generell auf viel Unverständnis, wenn ich das als Unwissender alles selber machen möchte. Das hat aber wirklich triftige Gründe und ich habe in den ersten 3-6 Monate keine andere Wahl.

Ok also dann eine Umsatzsteuervoranmeldung Dann versuche ich mir das heute mal in den Grundzügen anzueignen, da ich das heute fertig machen wollte.

Eine Frage dazu. Muss ich bei dieser ersten Umsatzsteuervoranmeldung die ich abgebe auch meine Ausgaben mit rein packen, von Material was ich mir für diese Arbeit angeschafft habe? Das meiste im Januar und Februar 2018  ( in 2017 waren nur 2 Teile das wäre nicht so schlimm, da Du ja sagtest ich kann das in dieses Geschäftsjahr nicht rein nehmen ).

Vielen Dank!
LG
In die UStVA (quartalsweise oder monatlich?) gehören alle Einnahmen als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und alle bezahlten (oder per Rechnungn nachweisbaren) Vorsteuerbeträge, die in diesen Zeitraum gehören (also Q1 oder März 2018). Alles andere gehört nicht hinein.
Zitat
DrSnuggles schreibt:
Da ich die komplette Steuer und Buchhaltung alleine machen möchte/muss ( am Anfang wegen Kosten sparen und vor allem, wegen sehr schlechten Erfahrungen mit Steuerberater etc. ) bin ich jetzt Bücher am wälzen die teilweise für einen Neuling echt scher zu verstehen sind

Ja, das kann ich gut verstehen, dass es schwierig ist. Wenn Du noch so gar nicht viel über den Steuerkram weißt, kann ich Dir nur ans Herz legen, dass Du hier mal eine Schulung mit machst. Dann hast Du zumindest schon etwas Basiswissen. Denn alles hier zu erklären ist wirklich schwierig und verwirrt Dich vermutlich mehr als es Dir nützt.
Zitat
Ich stoße natürlich generell auf viel Unverständnis, wenn ich das als Unwissender alles selber machen möchte.

aus gutem grund, man kann da nämlich eine menge falsch machen.
das wissen kann man sich auch nicht "mal eben" anlesen.

Zitat
Das hat aber wirklich triftige Gründe und ich habe in den ersten 3-6 Monate keine andere Wahl.
doch schon, denn wenn du schon in 2017 das geplant und sachen für deine
selbständigkeit gekauft hast, dann hättest du dir auch einen brauchbaren
steuerberater suchen können.  ;)
die meisten finden ihren stb über empfehlungen von anderen und wenn
einem das nicht passt, wie der stb arbeitet, kann man auch einfach zu
nem anderen wechseln.
vll hast du im bekanntenkreis ein paar selbständige, die dir den einen
oder anderen steuerberater empfehlen können.
man kann sich auch bei mehreren stb einen termin für ein erstgespräch
geben lassen und dann erst entscheiden, wer infrage kommt.
du solltest es zb auch davon abhängig machen, ob der stb deine fragen
ausführlich und leicht verständlich beantwortet oder ob die nur am rande
bzw. gar nicht beantwortet werden.
Ich habs jahrelang auch selbst gemacht, war aber zum einen auch nie wirklich zufrieden mit dem Ergebnis und hatte auch nicht mehr die Zeit, mich darum selbst zu kümmern. Deshalb hab ich mir dann einen Steuerberater in Hamm gesucht, obwohl ich echt Zweifel hatte, ob das überhaupt nötig ist. Hab mich dann für den  Steuerberater aus Hamm entschieden und war dann schnell sehr zufrieden. Das Ergebnis fällt jetzt immer deutlich besser aus als bei mir und ich hab mehr Zeit, mich auf meine eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Für mich auf jeden Fall die richtige Entscheidung :)
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