in welcher Reihenfolge macht man eine EÜR?
als 1) FiBu und dann?
Übertrage ich FiBu in USt Erklärung? wie überprüfe ich die Zahlen ob die richtig sind? wo schaue ich es nach?
ESt Erklärung ganz zu Schluss?
Ich finde keine Anleitung dazu
danke schön
25.08.2022 17:51:11
Hallo an alle,
in welcher Reihenfolge macht man eine EÜR? als 1) FiBu und dann? Übertrage ich FiBu in USt Erklärung? wie überprüfe ich die Zahlen ob die richtig sind? wo schaue ich es nach? ESt Erklärung ganz zu Schluss? Ich finde keine Anleitung dazu danke schön |
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28.08.2022 12:51:40
Hallo slavistin,
ich weiss hier gar nichts über dich und dein Unternehmen. Du solltest mehr Angaben zu dir bzw. deinem Sachverhalt machen zum Beispiel was du für eine Software hast . Dann bekommst du auch mehr Antworten. Bei den meisten Buchhaltungsprogrammen gibt es eine Hilfefunktion oder die Softwarehersteller haben auf ihren Websiten Informationen zu der Buchhaltung und ihren Programmen. Das solltest du nutzen. In jeder Software gibt es auch die Funktionen AUSWERTUNG. Da solltest du zuerst mal nachschauen. LG |
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28.08.2022 14:07:39
Die Software steht im Titel und man muss nicht zwingend Details über das Unternehmen wissen, weil es um die grundsätzliche Vorgehensweise geht. |
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28.08.2022 14:54:08
Es gibt keine allgemeingültige Anleitung dazu. Das ergibt sich aus den gebuchten Sachverhalten, die bei jeder Firma anders sind. Es macht Sinn vor irgendwelchen Abschlussarbeiten erstmal die bisherige Fibu durchzusehen, ob man das ganze richtig gebucht hat (nicht auf falsche Konten, zB Wareneinkauf versehentlich im Soll auf ein Erlöskonto usw.). Solche Fehler sollte man dann direkt beseitigen. Abschlussarbeiten wären zb Prüfung des Anlagenverzeichnis und ob die Afa richtig gebucht wurde, ob die USt-VZ (sofern vorhanden) richtig drin ist usw. Bei einer EÜR ist außer Afa und evtl. Privatanteile für Telefon oder so meist nicht viel mehr zu tun - kommt aber immer auf den Einzelfall an. Danach kann man die Datenübernahme in die USt machen und muss dort dann prüfen, ob das auch so richtig übernommen ist, zb Erlöse als Kleinunternehmer, Soll- oder Istversteuerung, EU-Sachverhalte usw. Wenn da was nicht stimmt, muss man das in den Stammdaten anpassen, damit das zukünftig richtig läuft, dann die Datenübernahme wiederholen und noch mal prüfen, ob es jetzt richtig ist. Danach kann man die Daten aus der Gewinnermittlung in die EÜR übernehmen und muss ggf. noch die AVEÜR anpassen (wenn man denn Anlagegüter hat). Wenn man umfangreichere bzw. kompliziertere Sachverhalte da drin hat, dann macht das Sinn, sich das zb als Arbeitshilfe in Excel im Detail aufzuschreiben. In Excel, weil das auch problemlos mit Formeln rechnen kann, damit man im Folgejahr nicht erst ewig überlegen muss, was das denn im Vorjahr war und wie die Berechnung erfolgte. |
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