EÜR im Datev

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EÜR im Datev, in welcher Reihenfolge macht man eine EÜR
Hallo an alle,

in welcher Reihenfolge macht man eine EÜR?
als 1)  FiBu und dann?
Übertrage ich FiBu in USt Erklärung? wie überprüfe ich die Zahlen ob die richtig sind? wo schaue ich es nach?
ESt Erklärung ganz zu Schluss?

Ich finde keine Anleitung dazu
danke schön
Hallo slavistin,

ich weiss hier gar nichts über dich und dein Unternehmen.

Du solltest mehr Angaben zu dir bzw. deinem Sachverhalt machen zum Beispiel was du für eine Software hast .
Dann bekommst du auch mehr Antworten.

Bei den meisten Buchhaltungsprogrammen gibt es eine Hilfefunktion oder die Softwarehersteller haben auf ihren Websiten Informationen zu der Buchhaltung
und ihren Programmen.
Das solltest du nutzen.
In jeder Software gibt es auch die Funktionen AUSWERTUNG. Da solltest du zuerst mal nachschauen.

LG
Zitat
ich weiss hier gar nichts über dich und dein Unternehmen.

Du solltest mehr Angaben zu dir bzw. deinem Sachverhalt machen zum Beispiel was du für eine Software hast .

Die Software steht im Titel und man muss nicht zwingend Details über das Unternehmen wissen,
weil es um die grundsätzliche Vorgehensweise geht.
Zitat
in welcher Reihenfolge macht man eine EÜR?
als 1)  FiBu und dann?
Übertrage ich FiBu in USt Erklärung? wie überprüfe ich die Zahlen ob die richtig sind? wo schaue ich es nach?
ESt Erklärung ganz zu Schluss?

Ich finde keine Anleitung dazu

Es gibt keine allgemeingültige Anleitung dazu.
Das ergibt sich aus den gebuchten Sachverhalten, die bei jeder Firma anders
sind.
Es macht Sinn vor irgendwelchen Abschlussarbeiten erstmal die bisherige Fibu
durchzusehen, ob man das ganze richtig gebucht hat (nicht auf falsche Konten,
zB Wareneinkauf versehentlich im Soll auf ein Erlöskonto usw.).
Solche Fehler sollte man dann direkt beseitigen.
Abschlussarbeiten wären zb Prüfung des Anlagenverzeichnis und ob die Afa
richtig gebucht wurde, ob die USt-VZ (sofern vorhanden) richtig drin ist usw.
Bei einer EÜR ist außer Afa und evtl. Privatanteile für Telefon oder so meist nicht
viel mehr zu tun - kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Danach kann man die Datenübernahme in die USt machen und muss dort dann
prüfen, ob das auch so richtig übernommen ist, zb Erlöse als Kleinunternehmer,
Soll- oder Istversteuerung, EU-Sachverhalte usw.
Wenn da was nicht stimmt, muss man das in den Stammdaten anpassen, damit
das zukünftig richtig läuft, dann die Datenübernahme wiederholen und noch mal
prüfen, ob es jetzt richtig ist.
Danach kann man die Daten aus der Gewinnermittlung in die EÜR übernehmen
und muss ggf. noch die AVEÜR anpassen (wenn man denn Anlagegüter hat).

Wenn man umfangreichere bzw. kompliziertere Sachverhalte da drin hat, dann
macht das Sinn, sich das zb als Arbeitshilfe in Excel im Detail aufzuschreiben.
In Excel, weil das auch problemlos mit Formeln rechnen kann, damit man im
Folgejahr nicht erst ewig überlegen muss, was das denn im Vorjahr war und wie
die Berechnung erfolgte.
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