EÜR - Zuflussprinzip - Wechsel auf Kleinunternehmerregelung

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EÜR - Zuflussprinzip - Wechsel auf Kleinunternehmerregelung, Wie ist Umsatzsteuer zu verbuchen, wenn Rechnung erst im Folgejahr bezahlt wird?
Ich bin seit 8 Jahren als Freiberufler tätig und musste aufgrund meines Umsatzes > 17500  vor 6 Jahren Umsatzsteuer entrichten.

Nun möchte ich mich ab 2015 von der Umsatzsteuer befreien lassen, da der voraussichtliche Umsatz unter 17500 € liegen wird.

Mein Umsatz betrug 2014 ca. 15000 € und somit liegen die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung vor.

Fragestellung:

Nun ist noch eine Rechnung über 3000 € offen.
Laut Zuflussprinzip werden diese 3000 € dem Geschäftsjahr 2015 zugeordnet.

Die in 2014 gestellte Rechnung enthält noch ausgewiesene Umsatzsteuer.
Wie ist nun die Umsatzsteuer zu verbuchen?

Umsatzsteuer in 2014 buchen und Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer in 2015?
Zitat
Unternehmer88 schreibt:
Nun möchte ich mich ab 2015 von der Umsatzsteuer befreien lassen, da der voraussichtliche Umsatz unter 17500 € liegen wird.

Es gibt keine Befreiung! Die Ust wird nur nicht erhoben!


Zitat
Laut Zuflussprinzip werden diese 3000 € dem Geschäftsjahr 2015 zugeordnet.

Ja! Hat auch nichts mit der USt zu tun!


Zitat
Wie ist nun die Umsatzsteuer zu verbuchen?
Umsatzsteuer in 2014 buchen und Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer in 2015?

Komplett 2015.


"Bitte beachten Sie: Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen, die Sie vor der Rückkehr zur Kleinunternehmer-Regelung erbracht haben, unterliegen auf jeden Fall der Umsatzsteuer. Auf den Zeitpunkt der Bezahlung offener Forderungen kommt es beim Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung also auch dann nicht an, wenn Sie die Umsatzsteuer "nach vereinnahmten Entgelten" (= Ist-Versteuerung) berechnet haben."
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