PKW-Entnahme bei EÜR und Wechsel der betrieblichen Nutzung

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PKW-Entnahme bei EÜR und Wechsel der betrieblichen Nutzung, Wechsel von hauptberuflicher Selbstständigkeit in nebenberufliche Selbstständigkeit
Liebes Forum,

ich habe folgendes Problem:

Bis Ende 2010 war ich hauptberuflich Freiberufler mit EÜR mit Vorsteuerabzug.
Seit dem hauptberuflich Beamte und nur noch nebenberuflich Freiberufler und wechselnden Gewinnen/Verlusten aus der freiberuflichen Tätigkeit.

Anfang 2009 habe ich einen neuen PKW ins Betriebsvermögen eingelegt. Die Nutzung lag damals bei 80% betrieblich.
Seit die Freiberuflichkeit nur noch Nebenerwerb ist, hat sich die betriebliche Nutzung auf 20% reduziert. Das Fahrzeug ist vollständig abgeschrieben, und hat einen Restwert (Brutto) (Schwacke) von 6500 €.

Wie entnehme ich das Fahrzeug richtig aus dem Betriebsvermögen?

Meine Steuersoftware bucht 5462,18 aus 8910 (SKR 03) Entn. Waren 19% und 6499,99 zu 1800 Privatentnamen und 1037,81 an 1776 Umsatzsteuer.

Die 5462,18 Euro erscheinen dann allerdings als Betriebseinnahmen, damit müsste ich Sie ja als Gewinn versteuern.

Ich habe aber doch in 2009 bereits versteuertes Privatkapital zum Kauf des Fahrzeuges verwendet (16257,43). Das hieße doch, ich muß das Geld zweimal versteuern?

Was mache ich falsch?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß,

tamaschi
Sie denken falsch!
Sie haben doch seit 2009 die AfA als Betriebsausgabe angesetzt, also wurde der Anschaffungspreis vollständig abgeschrieben!
Warum lassen Sie den PKW nicht im BV? Wenn Sie ihn jetzt zum Schwackewert entnehmen, kommt die oben beschriebene steuerliche Folge - und wenn Sie ihn für 5.600,-- tatsächlich verkaufen, auch. Das ist das  bei BV so!
Wieso meinen Sie, Sie "versteuern das Geld zweimal"?? Der Verkaufserlös ist steuerlich eine Einnahme, weil der PKW Betriebsvermögen ist! dafür konnten Sie doch in den Jahren auch alle Kosten absetzen und haben  (hoffentlich) auch einen Privatanteil als Einnahme angesetzt!

E.
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