ich erstelle als Selbständige eine Einnahmen-Überschußrechnung.
Für kleine Rücklagen nutze ich ein Giro neben dem Geschäftsgirokonto.
Hier bilde ich kleine Rücklagen für das laufende Geschäftsjahr und für Zeiten des geringeren Umsatzes.
Die Entnahmen vom Geschäftsgiro gebe ich als Privatentnahmen an, diese werden dann besteuert als Privatentnahme, also wie ein Einkommen für den Unternehmer.
Vom gleichen Konto gleiche ich ein Minus auf dem Geschäftsgiro durch private Einlage aus. Wie buche ich das korrekt? Hierfür sollte doch keine Umsatzsteuer anfallen?
Zweite Frage:
wie berichtige ich solche Vorgänge für das abgelaufene Geschäftsjahr (geringer Umfang) im laufenden Geschäftsjahr, wo ich diese Entnahmen und -einlagen noch nicht berücksichtigt habe? Ich kann nicht ganz glauben, daß ich diese Angaben vernachlässigen kann (so mündl. Auskunft eines Steuerfachmanns, habe ich vielleicht falsch verstanden?) und möchte hiermit sichergehen, wie es gesetzlich richtig ist.
Danke vorab,
Goldmarie