PV Material-Kauf in 2022, Material-Verkauf in 2023

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PV Material-Kauf in 2022, Material-Verkauf in 2023
Hallo,

in 2022 habe ich für mein Kleingewerbe PV Material (Module, Speicher, Wechselrichter) im Wert von 8.000 gekauft.
2023 habe ich selbiges Material wieder zum Einstandspreis (8.000 €) verkauft.

Darf ich die Ausgaben für das Material komplett als Ausgaben 2022 "verbuchen" und 2023 den erzielten Betrag wieder komplett als Einnahme?

... Ich frage mich gerade ob man Material (auch wenn es in diesem Fall um teurere Hardware handelt) direkt komplett als Auslagen ansetzen kann, oder ob das Material nur "abgeschrieben" und nicht komplett im Jahr 2022 angesetzt werden darf?

Grundsatzfrage: Wie wird ein solcher Fall in der EÜR gehandhabt.

Danke für Eure Hinweise,

Michael
Zitat
MiKlier schreibt:
Darf ich die Ausgaben für das Material komplett als Ausgaben 2022 "verbuchen" und 2023 den erzielten Betrag wieder komplett als Einnahme

In der EÜR darfst du das machen, in der Bilanz nicht
Danke für deine Rückmeldung. Gibt es in der EÜR aber nicht auch ein einen Betrag der nicht überschritten werden darf?

z.B. Wenn ich einen PC für 3000 Euro kaufen, dann darf ich den ja auch nicht komplett im ersten Jahr als Ausgabe absetzen und muss ihn über 3 Jahre abschreiben - ggf. mit Sonderabschreibung.

Analog dazu dachte ich, dass ich die gekaufte PV Anlage ebenfalls nicht komplett als Ausgaben ansetzen darf in 2022.
Naja es geht ja offenbar um Handelsware und nicht um Anlagevermögen (wenn keine Anlage geplant war). Handelsware sind volle Kosten in der EÜR und da gibt es ja auch keinen Warenbestand oder Warenbestandsveränderung wie in der Bilanz. Also die Kosten wären dann in 2022 anzusetzen und der Erlös in 2023.
Zitat
Gibt es in der EÜR aber nicht auch ein einen Betrag der nicht überschritten werden darf?
du kannst so viel ware kaufen, wie du willst.

Zitat
z.B. Wenn ich einen PC für 3000 Euro kaufen, dann darf ich den ja auch nicht komplett im ersten Jahr als Ausgabe absetzen und muss ihn über 3 Jahre abschreiben - ggf. mit Sonderabschreibung.

das ist überholt.
seit 01.01.2021 kann der ganze pc-kram mit einer nutzungsdauer von 1 jahr direkt in voller höhe abgeschrieben werden.
gibt ein BMF-schreiben dazu, in dem das ausführlich dargelegt wird.

Zitat
Analog dazu dachte ich, dass ich die gekaufte PV Anlage ebenfalls nicht komplett als Ausgaben ansetzen darf in 2022.
hast du jetzt eine pv-anlage gekauft ODER pv-material, mit dem du handeln wolltest bzw. gehandelt hast?
- Ich hatte geplant eine eigene PV zu errichten für das Gewerbe. Habe daher nur das MAterial erworben
- Es wurde dafür KEINE Ansparabschreibung gebildet.

- Material soll 2023 wieder verkauft werden und nicht installiert werden. (Daher die Frage... ob.) also keine PV für das Gewerbe.

Danke für Euer Feedback - das voll nachvollziebar ist (mit PC und auch mit dem Thema "Ware")
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