Gewerbesteuer Nachzahlungszinsen

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Gewerbesteuer Nachzahlungszinsen, Abzugsfähig oder nicht?
Hallo zusammen,

ich bin aktuell leider etwas verunsichert. Wir haben in der Firma heute einen neuen Gewerbesteuerbescheid für 2015 erhalten.
Hier sind auch Nachzahlungszinsen enthalten. Ich hatte gedacht, dass man die Zinsen auf das Sachkonto im SKR 04 auf 7304 (Steuerlich nicht abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern) buchen muss. Meine Kollegin ist der Meinung, dass die Gewerbesteuer sowie die Nebenleistungen abzugsfähige Betriebsausgaben sind und sie es auf 7305 (Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig) buchen würde.
Wir erstellen nur eine Handelsbilanz. Die Gewerbesteuer ist doch gem. § 4 (5b) EStG eine nicht abzugsfähige BA?

Könnte mir jemand weiterhelfen?

Ich danke euch im Voraus.

LG
[CODE]Könnte mir jemand weiterhelfen?
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Dir nicht, aber deiner  Kollegin. Zeig ihr diese Rechtsprechung.
Zitat
KathiK schreibt:
Wir erstellen nur eine Handelsbilanz.


In der Handelsbilanz hat doch die Frage abzugsfähig oder nicht abzugsfähig überhaupt keine Auswirkung! Dies ist doch eine rein steuerliche Frage, damit für die Steuerbilanz. In der Handelsbilanz sind beide Konten betrieblicher Aufwand.
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