Kleinunternehmer Steuererklärung Anlage EÜR Handelsware = außergewöhnliches Umlaufvermögen ?

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Kleinunternehmer Steuererklärung Anlage EÜR Handelsware = außergewöhnliches Umlaufvermögen ?
Hallo zusammen,

ich bin soeben bei meiner Steuererklärung auf eine Position gestoßen über die ich bisher ehrlich gesagt noch gar nicht
so nachgedacht habe.

Als Kleinunternehmer fülle ich wie immer meine Anlage EÜR bzw. Anlage G aus, dort gebe ich Gewinn, Umsatz (natürlich unter 22 T€) etc.
an. Nun ist es so, dass ich jedes Jahr mehr Ware Einkaufe als ich Verkaufe, ich weise zwar immer einen sehr ordentlichen Gewinn aufgrund
sehr hoher Margen aus. Insgesamt habe ich mir aber über Jahre einen beachtlichen Warenbestand aufgebaut.

Nun bin ich über die Angabe in der EÜR: "Hatte der Betrieb außergewöhnliches Umlaufvermögen" gefallen.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen oder kann erahnen was "Außergewöhnliches Umlaufvermögen" bedeutet.
Grundsätzlich haben vermutlich sehr viele Kleinunternehmer, die mit Waren handeln, einen gewissen Warenbestand zum Jahresende.
Müssen somit alle Kleinunternehmer diese gesondert ausweisen oder gibt es evtl. eine Grenze ab wann das verpflichtend ist?

Würde mich sehr freuen, falls jemand irgendeine Idee dazu hat.

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
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