Anordnung der Vorkostenstellen im Stufenleiterverfahren

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Anordnung der Vorkostenstellen im Stufenleiterverfahren
Guten Tag,

ich hoffe, dass man mir hier helfen kann, was die genaue Anordnung bezüglich der Reihenfolg der der Vorkostenstellen im Stufenleiterverfahren betrifft. Das die Vorkostenstellen in einem BAB mit Stufenleiterverfahren von links nach rechts angeordnet und dann auch nach rechts aufgelöst werden, ist absolut logisch und verständlich. Nur habe ich beim ersten Schritt, also der Anordnung der Vorkostenstellen ein Problem.
In der Literatur wird gesagt, das die Kostenstelle die gar keine Leistungen oder aber die wenigsten Leistungen von den anderen Vorkostenstellen erhält, ganz nach links kommt und somit zuerst verteilt wird.
Nun habe ich aber einen Lehrer der sagt, dass die Vorkostenstelle welche am meisten Leistungen an die anderen Vorkostenstellen abgibt, ganz nach links kommt und somit zuerst verteilt wird.
Ich habe hier Mal ein kleines Beispiel.

Verwaltung an Heizung 50.000€
Verwaltung an Küche 40.000€
Verwaltung an Werkst.    40.000€
Gesamt                130.000€


Heizung an Verwaltung 70.000€
Heizung an Küche 30.000€
Heizung an Werkst.        20.000€
Gesamt               120.000€

In diesem Beispiel geben die Vorkostenstellen Küche und Werkstatt nichts an die Verwaltung oder die Heizung ab, so dass quasi ein wechselseitiger Leistungsempfang nur zwischen Verwaltung und Heizung stattfindet.
Meine Frage ist jetzt natürlich wie wäre die richtige Anordnung der ersten Position? Wäre es die Vorkostenstelle, welche am wenigsten von den anderen Vorkostenstellen erhält, wäre an erster zu verteilender Stelle die Heizung mit 50.000€ empfangener Leistung.
Wäre es die Vorkostenstelle, welche am meisten an die anderen Vorkostenstellen abgibt, wäre an erster zu verteilender Stelle die Verwaltung mit 130.000€ abgegebener Leistung. Das ist ja natürlich schon ein Unterschied und ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der diese Frage für mich klären kann. Ich danke schonmal im Voraus.
Hallo,

das ist m.E. eine eher theoretische Frage, wie die mit dem Huhn und dem Ei.

Rein praktisch sollen doch über die Umlage am Ende Gemeinkostenzuschlagssätze für die Produkte des Unternehmens herauskommen. Da ist es relativ egal, wo die Vorkostenstelle Heizung nun positioniert wird. Durch die Gemeinkostenumlage entsteht ohnehin eine große Unsicherheit bezüglich einer verursachungsgerechten Umlage. Da spielt Dein Beispiel dann am Ende keine entscheidende Rolle.

PS: Ich persönlich würde diese eher ganz links anordnen. Aber das ist nicht wirklich wichtig und beide Varianten wären m.E.  i.O..

VG, Buchi
Hallo Albertz,

Buchi hat vollkommen recht.

Zudem gehört das Stufenleiterverfahren auf den Schrotthaufen, da es aus Zeiten stammt, in der das Rechnen zeit- und damit kostenintensiv war. Diese Zeiten sind lange vorbei.

LG
-Nausicaa
Erst einmal Danke für die Eischätzungen.

Also, dass das Stufenleiterverfahren hinter dem mathematischen Verfahren in Sachen Genauigkeit zurücksteht, ist natürlich glasklar. Aber im Studium wird dieses leider immer noch verlangt und ist leider auch klausurrelevant. Dementsprechend muss da die Reihenfolge leider exakt stimmen. Und genau das ist im Moment mein Problem. Schlussendlich werde ich natürlich die Position des Lehrenden vertreten müssen, wunderte mich aber darüber, dass es in den Lehrbüchen und auch in vielen KLR-Hilfen im Internet immer so steht, dass die Vorkostenstelle, welche am wenigsten von den anderen Vorkostenstellen erhält, zuerst aufgelöst wird. Unser Lehrer vertritt wie gesagt die Meinung, dass die Vorkostenstelle, welche am meisten an die anderen Vorkostenstellen abgibt, zuerst aufgelöst wird und bekräftigte dies dann mit der Aussage, dass beides ja im Grunde das Gleiche bedeuten würde, obwohl dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen klappen kann und das Beispiel diese Aussage natürlich widerlegt. Ich habe wie gesagt nicht die Expertise seinen Ansatz zu widerlegen, aber vielleicht mache ich auch einfach nur einen gedanklichen Fehler.

Gruß Albertz
Hallo Albertz,

ja, ich sehe natürlich Dein Problem.

Nehmen wir mal zwei allgemeine Kostenstellen, Fuhrpark und Instandhaltung. Beide verursachen Kosten von 2.000.000 €

Der Fuhrpark liefert insgesamt 1.000.000 km, die Instandhaltung 20.000 Stunden. Also ergibt sich ohne Leistungsaustausch ein Verrechnungssatz von 2 €/km und von 100 €/Stunde.

Nun liefert der Fuhrpark 1.000.000 km an die Instandhaltung, diese 2.000 Stunden an den Fuhrpark.

Zudem liefert der Fuhrpark 1.000.000 km an die Kostenstelle Vertrieb, die Instandhaltung 10.000 Stunden an die Fertigung.

Wenn ich jetzt den Fuhrpark auf die Instandhaltung umlege, landen 1.000.000 €  bei der Instandhaltung. Damit ist der Fehler, der durch das Stufenleiterverfahren entsteht kleiner, als wenn ich die 200.000 € Lieferung der Instandhaltung berücksichtige - und im Gegenzug die 1.000.000 € ignoriere.

Vielleicht probierst Du es damit, Deinen Lehrer zu überzeugen.

Dann kann er Dir nebenbei DAS hier versuchen zu belegen: "[...]und bekräftigte dies dann mit der Aussage, dass beides ja im Grunde das Gleiche bedeuten würde[...]".

Viele Grüße!
-Nausicaa
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Schatten-KI verhindern: sechs Tipps für sichere Künstliche-Intelligenz-Anwendungen Schatten-KI verhindern: sechs Tipps für sichere Künstliche-Intelligenz-Anwendungen Künstliche Intelligenz (KI) ist ein echter Gamechanger – sie ermöglicht Unternehmen neue Services, besseres Kundenverständnis, erhöht die Effizienz, beschleunigt Prozesse und pusht so die Wettbewerbsfähigkeit......

Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst......

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.08.2025 (Az. IX R 24/24) entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG (Einkommensteuergesetz) nicht zu gewähren ist, wenn......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhalter (m/w/d) Unser Klient mit Firmen­sitz im Raum Heiden­heim / Nördlingen produziert als mittel­ständisches Familien­unter­nehmen mit seinen circa 200 Mit­arbeitern hoch­wertige Tech­no­logie­produkte. Das Unter­......

Beteiligungscontroller (m/w/d) in Vollzeit Als Systemlieferant für mechanische Verbindungssysteme fertigen wir maßgeschneiderte auto­ma­ti­sier­te Lösungen für unsere internationalen Kunden aus der Automobilindustrie. Grundstein für ein er­fol......

Controller Werkscontrolling / Produktkalkulation (m/w/d) Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und W......

Mitarbeiter (m/w/d) Sachbearbeitung Buchhaltung Wir sind ein inhabergeführtes, expandierendes Distributionsunternehmen und handeln als Spezialist mit elektronischen und elektromechanischen Bauelementen führender nationaler und internationaler Herst......

Controller (m/w/d) Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die Ex......

Finanzbuchhalter (m/w/d) Die Digital Hub Management GmbH (DHM) unterstützt die Förderung des Innovations- und Forschungsstandortes Dortmund sowie den Transfer von innovativen Technologien und Forschungsergebnissen in ......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controllerin / Controller im Fachgebiet Planung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilien­unternehmen des Bundes, das die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deut... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/f/d)
Wir suchen jemanden, der nicht nur bucht, sondern mitdenkt. Als Senior Accountant bist du der Dreh- und Angelpunkt für die Buchhaltung von Wellster Deutschland – vom Tagesgeschäft über Prozessoptimierung bis hin zur Projektleitung. Du hast Lust, Dinge besser zu machen – und zwar nachhaltig? Dann ... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d) in Vollzeit
Als Systemlieferant für mechanische Verbindungssysteme fertigen wir maßgeschneiderte auto­ma­ti­sier­te Lösungen für unsere internationalen Kunden aus der Automobilindustrie. Grundstein für ein er­folg­reiches Wirtschaften ist unser sehr gutes Klima unter den Kolleginnen und Kollegen ebenso wie d... Mehr Infos >>

Kreditoren-Buchhalter/in, m,w,d (Vollzeit, 38 h pro Woche)
Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH ist eines der führenden Konzert- und Veranstaltungshäuser Deutschlands. Mehr als 450.000 Menschen besuchen pro Jahr rund 450 Veranstaltungen aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik, Kinder- und Familienkonzerte, Entertainmen... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Expertin / Experte für SAP, Finanzen und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>