Berechnung der durchschnittlichen (Brutto-Personalkosten einer Vollkraft

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Berechnung der durchschnittlichen (Brutto-Personalkosten einer Vollkraft
Hallo liebes Forum,

ich bin leider kein Betriebswirt und erst recht kein Controller und daher leider bei der folgenden Aufgabe etwas aufgeschmissen:

Ich muss die durchschnittlichen (Brutto-) Personalkosten einer Vollkraft in meiner Abteilung errechnen. Nun ist mir bei der Berechnung aufgefallen, dass zwei unterschiedliche Wege zu zwei völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen, so dass ich nun verunsichert bin, welcher der richtige Weg ist.

Beispielrechnung:

Mitarbeiter A stellt als Teilzeitkraft 0,5 VK und verdient 1000€.
Mitarbeiter B stellt als Teilzeitkraft 0,1 VK und verdient 100€.

In der ersten möglichen Berechnung rechne ich nun 1100€ : 0,6 VK und komme auf einen Durchschnitt von 1833,33€.

In der zweiten möglichen Berechnung rechne ich die Kosten jedes Mitarbeiters zunächst auf eine VK hoch und rechne dann 3000€ : 2 VK und komme auf einen Durchschnitt von 1500€.

Ich hoffe, ich stelle mich nicht völlig dumm an, aber in Ermangelung jeglicher betriebswirtschaftlicher Kenntnisse ist für mich nicht klar, welcher nun der richtige Weg zur Bestimmung der durchschnittlichen Kosten pro VK ist. (Ich mutmaße, dass es die zweitgenannte Berechnungsvariante ist.)

Für fachkundige Hilfe und vielleicht eine kleiner Erläuterung wäre ich den Mitgliedern des Forums sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
mobi
Bearbeitet: mobi - 18.07.2013 07:58:02
Hallo mobi,

falls in Deiner Abteilung gleich viele Mitarbeiter vom Typ A wie Typ B arbeiten, dann würde ich die erste Variante nehmen. Falls allerdings in Deiner Abteilung fünfmal so viele Mitarbeiter vom Typ B wie Typ A arbeiten, so wäre die zweite Variante vorzuziehen.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Bearbeitet: fbausw - 18.07.2013 13:43:09
Beide Berechnungen sagen etwas unterschiedliches aus:
Die erste Variante berechnet den durchschnittlichen Personalaufwand pro VK, die zweite Variante berechnet den durchschnittlichen Personalaufwand pro Kopf auf Vollzeitstelle hochgerechnet. Das ist genau das gleiche, als ob man den Stundenlohn unabhängig von der Arbeitszeit vergleichen würde.

Die Aussagekraft der ersten Variante ist normalerweise deutlich besser.
Die zweite Variante taugt meiner Meinung nach eigentlich nur, um damit z.B. Dinge wie eine gerechte Gehaltsverteilung, etc. zu überprüfen, also eher etwas, was in den Personalbereich hinein geht.
Bearbeitet: Otscho - 18.07.2013 10:03:30
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