ich habe eine Frage zur EBITDA-Berechnung.
Ich habe gelernt, dass z. B. Abschreibungen eine planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind. In der Gewinn- und Verlustrechnung gehen die Abschreibungen als Aufwendungen ein. Sie dienen der richtigen Verteilung von Ausgaben auf die Perioden, in denen der Wert des angeschafften Gutes verzehrt wurde.
Die direkte Berechnung des EBITDA nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB):
Umsatzerlöse
+/- Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ andere aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- sonstige betriebliche Aufwendungen
= EBITDA (Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation)
ist mir verständlich!
Bei der direkten EBITDA-Berechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB):
Umsatzerlöse
- Herstellungskosten
= Bruttoergebnis vom Umsatz
- Vertriebskosten
- allgemeine Verwaltungskosten
+ sonstige betriebliche Erträge
- sonstige betriebliche Aufwendungen
= EBIT (Earnings Before Interests and Taxes)
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen
- Zuschreibungen zum Anlagevermögen
= EBITDA
stehe ich rätselnd vor den rot markierten Positionen
sowie
die direkte EBITDA Berechnung (Rückwärtsrechnung ausgehend vom Jahresergebnis):
Jahresüberschuss
+ Steueraufwand
- Steuererträge
= EBT (Earnings Before Tax, Ergebnis vor Steuern)
+ Zinsaufwand
- Zinserträge
+/- Beteiligungsergebnis
+ außerordentlicher Aufwand
- außerordentliche Erträge
= EBIT (Earnings Before Interest and Tax, Ergebnis vor Zinsen und Steuern)
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen
- Zuschreibungen zum Anlagevermögen
= EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortisation)
ist mir total unschlüssig.
1. Wo beginne ich mit der Rechnung?
2. Warum werden Aufwände dazu gerechnet, Erträge abgezogen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße