Bauleister verrechnet pauschale Kosten bei Subunternehmer

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Bauleister verrechnet pauschale Kosten bei Subunternehmer, Abzug von Bauschutt
Hallo liebe Community. Ich habe einen Bauleister, der seit neuestem einen pauschalen Abzug für die Entsorgung von Bauschutt bei seinem Subunternehmer vornimmt. Wohin würdet ihr diese "Einnahmen" buchen? Auf ein Erlöskonto wie 8400/4400 oder auf ein Ertragskonto? Ich würde eher zu einem Unterkonto vom Erlös tendieren, also z. B. 8401 Erlöse Abzug Subunternehmer. Oder ähnlich. Da könnte dann auch die von ihm in Rechnung gestellte Bauwesenversicherung oder Baustrom usw. drauf. Wie ist das mit 13b...viele Subunternehmer sind ja auch Bauleister. Teilen diese verrechneten Kosten das Schicksal der ursprünglichen Rechnung?
Hallo wuermli1967,

ich gehöre zu den 68 Lesern, die zwar deinen Beitrag gelesen haben, aber (noch) keine Antwort gegeben haben.
Vielleicht wartet jeder, bis der andere was dazu schreibt. Ich will den Beitrag aber nicht ohne Antwort lassen.

Natürlich habe ich mir Gedanken über den Fall gemacht. Bitte schreibe zurück, wenn ich den Sachverhalt falsch verstanden habe.

Also da ist zunächst Unternehmer A, der Bauleister, der mit Bauschutt beladen bei einer Entsorgungsfirma war. Vermutlich hat er gemischten Bauschutt dabei,
nämlich seinen und auch den von seinem Subunternehmer. Die Rechnung dafür bucht Unternehmer A auf das Konto 6859 (SKR 04) Aufwendungen für Abraum
und Abfallbeseitigung. Für ihn sind das Betriebsausgaben.

Ich denke, dass der Unternehmer A nicht einfach bei Subunternehmer B einen pauschalen Abzug vornehmen kann. Es sei denn, er stellt Subunternehmer B dafür eine
extra Rechnung auf der beispielsweise steht "pauschaler monatlicher Abzug für die Entsorgung von Bauschutt".
Dann kann Subunternehmer B das genauso als Betriebsausgaben buchen.
Oder
Subunternehmer B erstellt Unternehmer A eine Rechnung über seine erbrachte Leistung, wenn der Auftrag erledigt ist und schreibt gleichzeitig eine zweite Rechnung
als Rechnungskorrektur oder Gutschrift über den entsorgten Bauschutt.

Ich gehe davon aus, dass die formalen Rechnungen nicht gestellt worden sind, sondern stillschweigend der Abzug von Unternehmer A vorgenommen wurde.
In diesem Fall hat Unternehmer A eine Rechnungsminderung vorgenommen, weil er ja nicht den gesamten Betrag der Eingangsrechnung von Subunternehmer B
bezahlt hat.
In dem Fall könnte man das bei Unternehmer A auch als Ertrag verbuchen. Sozusagen als Zwischenlösung oder Zwischenbuchung, wenn ein Betriebskostenabzug
bei Unternehmer B nicht möglich wäre.
Aber Subunternehmer B sollte fairerweise ja auch diesen Abzug als Betriebsausgaben geltend machen können. Also müssen dafür zwingend meiner Meinung nach
die Rechnungsformalitäten erledigt sein. Also Rechnungen nachfordern....
Dann wäre auch ein Erlöskonto bei Unternehmer A richtig. Um es transparenter zu machen, kann man immer ein Unterkonto anlegen, wenn der Abzug regelmäßig
gemacht wird.

Also das ist meine Meinung dazu, natürlich alles ohne Gewähr.
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