Buchung von Anzahlungsrechnungen vor Zahlungserhalt

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[ geschlossen ] Buchung von Anzahlungsrechnungen vor Zahlungserhalt
Hallo,

es geht um folgenden Fall:

Es handelt sich um ein Einzelunternehmen, das der Buchführungspflicht unterliegt. Es werden Anzahlungsrechnungen an Kunden geschrieben, für Leistungen die erst in Folgemonaten oder im Folgejahr erbracht werden. Diese Rechnungen werden zum Teil erst im nächsten Monat oder Jahr bezahlt. Die Umsatzsteuer ist monatlich fällig und es wird nach vereinbarten Entgelten besteuert (Sollversteuerung). Ich gehe davon aus, dass die Umsatzsteuer auch bei Anzahlungen mit Rechnungsstellung fällig ist. Ist das richtig? Wie wird das jetzt aber gebucht?

Ich seh im Moment eigentlich nur die Möglichkeit:

"Debitor bzw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" (1210)
an "Erhaltene Anzahlungen 19% USt" (3272)

Aber das halte ich nicht für richtig, da erstens ja die Anzahlung noch nicht erhalten wurde und zweitens eine Buchung Foderungen an Verbindlichkeiten wenig sinnvoll erscheint.

Würd mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Hallo Mephisto,

es sieht schwerer aus, als es in Wirklichkeit eigentlich ist. Gehen wir das mal der Reihe nach durch:

Zitat
mephisto quote:
Ich gehe davon aus, dass die Umsatzsteuer auch bei Anzahlungen mit Rechnungsstellung fällig ist. Ist das richtig?
Nein, die Umsatzsteuer entsteht erst mit dem tatsächlichen Erhalt der Anzahlung. Trotz der Sollversteuerung gilt hier das Zuflussprinzip (sog. Mindest-Istversteuerung).

§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG:
„Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.“


Zitat
mephisto quote:
Wie wird das jetzt aber gebucht?
Rechnungsausgang für Anzahlung

An dieser Stelle buchst du erstmal gar nichts !!! Es gibt noch gar keine Forderung, weil die Leistung noch gar nicht erfolgt ist. Außerdem hast du die Anzahlung ja noch gar nicht erhalten, so dass auch noch gar keine Verbindlichkeit entstanden ist. Du legst die Rechnung einfach nur zur Seite, so dass sie jederzeit griffbereit ist.

Zahlungseingang für Anzahlung

Bank an Debitor

Mit dieser Buchung entsteht ein kreditorischer Debitorenposten. Jetzt nimmst du deine Rechnung für die Anzahlung zur Hand und buchst mit dem gleichen Datum (!) wie die Wertstellung auf dem Bankkonto

Debitor an erhaltene Anzahlungen 19 % Ust.

Der Debitor wird dabei ausgeglichen und die Umsatzsteuer zum Tag des tatsächlichen Erhaltes der Anzahlung berechnet.

Erstellung der Schlussabrechnung
(Gesamtbetrag - Anzahlung = Restbetrag)

Debitor an Erlöse 19 % Ust.

Erhaltene Anzahlungen 19 % Ust. an Debitor

Das Konto erhaltene Anzahlungen wird damit wieder ausgeglichen und die Umsatzsteuer der Anzahlung mit der Umsatzsteuer des Gesamtbetrages verrechnet. Auf dem Debitorkonto bleibt jetzt nur noch der zu zahlende Restbetrag übrig.

Zahlungseingang für Restbetrag

Bank an Debitor

So, das war’s auch schon.

Gruß
Sunny  :wink:
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