Buchungsbelege Bank zu Bank

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Buchungsbelege Bank zu Bank
Guten Tag,

ich hoffe ihr steinigt mich nicht, ich habe vermutlich relativ dumme Fragen aber ich bin leider mittels Google nicht fündig geworden und noch neu in der Buchhaltung, ich möchte aber von Anfang an nun einmal alles richtig machen.

Für ein Kleingewerbe führe ich die Buchungen durch und soweit ich das weiß gilt ja der Grundsatz keine Buchung ohne Beleg.

Nun kommt es immer wieder vor, dass ich Gelder von Bankkonto A zu Bankkonto B übertragen muss, dies wird von mir über das Geldtransitkonto verbucht.

Muss ich mir jetzt zum Geldeingang und Geldausgang jeweils noch einen eigenen Beleg erstellen oder reicht in diesem Fall der Kontoauszug als Beleg aus.

Darüber hinaus habe ich auch so kleinere Posten wie Ausstellungsgebühren für Kreditkarten für die es natürlich keine richtige Rechnung gibt, sondern nur eine entsprechende Belastung auf dem Konto. Müsste ich hierfür auch selbst einen Beleg erstellen oder reicht der Ausweis auf dem Kontoauszug aus?

Ich bedanke mich schon einmal für eure Rückmeldungen. :)
Hallo.

Frage 1)
1. Jeder Kontoauszug bildet in sich einen eigenen Beleg. Also reicht dieser aus. Dadurch das solche Geldtransfers zwingend über das Geldtransitkonto gebucht werden muss, ist jede der beiden Einzelbuchungen ja durch den Beleg (Kontoauszug dokumentiert)

Beispiel
Heute: Geldtransfer an Bank 1 (Kontoauszug Bank 1)
Morgen: Bank 2 an Geldtransfer (Kontoauszug Bank 2)

Genauso verhält es sich wenn zwischen Bank und Kasse gebucht wird. Nur muss dann für die Kasse entweder ein Einzahlungs- oder Auszahlungsbeleg erstellt werden, damit es GoB-Konform ist.


Frage 2)
Kleinbetragsrechnungen unter 250€ müssen keine Rechnungen sein, es reicht eine Quittung etc oder der bloße Nachweis der Zahlung (Position auf der KK-Abrechnung). Natürlich ist die Erstellung eines Eigenbeleges immer am besten, da hierauf ggf. Notizen notiert werden können, die Jahre später noch nachvollziehbar sind.

Wichtig: Wenn solche Positionen verbucht werden, darf normalerweise keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Daher grundsätzlich auf einen Beleg bestehen (s. auch § 368 BGB).
Vielen vielen Dank für diese ausführliche Erklärung.
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