elektronische Lohnsteuerbescheinigung

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[ geschlossen ] elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Hallo zusammen,

benötige ich für Aushilfen (kurzfristige Beschäftigung / geringfügige Beschäftigung) auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung?

Ich habe Aushilfen, welche zum 30.09.2010  aus dem Unternehmen austreten.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Hallo,

laut ELSTER FAQ darf der Arbeitergeber keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen und übermitteln bei geringfügig Beschäftigten.

Gruß Reaper
Okay. Und was ist wenn dieses schon mal passiert ist?

Gibt ja nun hoffentlich keinen Ärger oder doch?
Das stand dort leider nicht.

Da muss ich auch passen, evtl. weiß jmd. noch die Antwort. Im Zweifelfall einfachmal nachfragen beim Amt.
Hallo zusammen,

wenn die Mitarbeiter korrekt angelegt sind
bei kurzfristiger Beschäftigung / geringfügiger Beschäftigung
dürfte das Lohnprogramm von sich aus doch gar nicht die Möglichkeit bieten
eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen, da doch pauschal versteuert wird?! :denk:

Gruß
Andreas

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Kommando zurück
Ich habe gerade nachgelesen, dass bei einer kurzfristigen Beschäftigung, wenn die Voraussetzungen zur pauschalen Versteuerung mit 25% nicht gegeben sind ganz normal die Lohnsteuerkarte herangezogen wird.
Bearbeitet: Andriko - 08.09.2010 18:26:15
Der Mitarbeiter musste Lohnsteuer zahlen. Deswegen auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
Für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich
nach den §§ 40 bis 40b EStG pauschal erhoben hat, ist keine
Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.
Beste Grüße BiBu
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