Firmenbezeichnung - GmbH fehlt auf Eingangsrechnung

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Firmenbezeichnung - GmbH fehlt auf Eingangsrechnung
Hallo zusammen,

muss bei Eingangsrechnungen auch immer das GmbH angegeben sein oder ist das nicht schlimm, wenn Rechnungen ohne GmbH kommen ?

Vielen Dank vorab.
Nach §14 (4)S.1 Nr.1 UStG i.V.m. UStR 185 (2) und §31 (2) UStDV ist es ausreichend, wenn der Name und die Anschrift des Rechnungsausstellers in der Rechnung enthalten sind. Name einer jur. Person ist die im Handelsregister aufgeführte Firmierung. Somit empfehle ich, die Rechnung i.B.a. die fehlende Firmierung durch den Rechnungsaussteller berichtigen zu lassen, da ansonsten das Merkmal "Name" nicht erfüllt und somit der Vorsteuerabzug gefährdet ist.
MfG
Hallo Küstenjunge,

wenn Du einen peniblen Prüfer hast, wird er Dir den VorSt-Abzug streichen.

§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG sieht den vollständigen Namen des leistenden Unternehmers als Rechnungsangabe vor. § 4 GmbHG verlangt, dass die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung in der Firma der Gesellschaft enthalten sein muss. Das "GmbH" ist also Namensbestandteil.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 29.06.2011 13:17:14
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