Gutschrift (nachträglich) als Erlösminderung oder negativer Erlös?

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Gutschrift (nachträglich) als Erlösminderung oder negativer Erlös?
Guten Morgen zusammen,

ich möchte / muss nun meine erste Gutschrift verbuchen und stolpere gerade über die korrekte Verbuchung.

Es handelt sich dabei um eine bereits verbuchte und bezahlte elektronische Dienstleistung.
Konkret handelt es sich in diesem Fall um ein digitales Abo, das vor Ende der Laufzeit storniert und der Restbetrag gutgeschrieben und ausgezahlt werden soll.

Sevdesk schlägt mit das Konto 4700 Erlösminderung vor, das mir zunächst plausibel erscheint. Andererseits lese ich an anderen Stellen im Internet, dass der Erlös als negativer Erlös auf das Konto 4200 Einnahmen / Erlöse gebucht werden kann / soll.

Was ist nun "richtiger"?

Profil:

SKR04
EÜR, kein Bilanzierer
Ist-Versteuerer
Verwendete Buchhaltungssoftware: SevDesk

Dank und Gruß
Boris
wie wurden bisher solche Vorfälle gebucht??

steuerlich ist es egal!
Zitat
wie wurden bisher solche Vorfälle gebucht??

Gar nicht, bisher ergab sich in den letzten 11 Jahren noch nie die Notwendigkeit einer Gutschrift.

Zitat
steuerlich ist es egal!

Das wäre ja schon einmal "die halbe Miete".
Wichtig ist aber auch, dass der Vorgang am Ende so durchgeführt wird, dass ein Betriebsprüfer nichts zu monieren hat, auch wenn das Ergebnis korrekt ist, der Weg aber vielleicht nicht.

Dazu wäre aus meiner Sicht das Verbuchen als negativer Erlös und nicht als Erlösminderung plausibler.
dann buchen Sie es so!
Zitat
Knauser schreibt:
Wichtig ist aber auch, dass der Vorgang am Ende so durchgeführt wird, dass ein Betriebsprüfer nichts zu monieren hat, auch wenn das Ergebnis korrekt ist, der Weg aber vielleicht nicht.

Weil es am steuerlichen Ergebnis nichts ändert, ist dem Prüfer das Konto völlig egal.
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