Handhabung Stornorechnung

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Handhabung Stornorechnung
Hallo,

wir haben von einem Lieferanten eine falsche Rechnung erhalten: sowohl unsere Firmenrechtsform als auch unsere Konditionen waren falsch. Nun wurde diese Rechnung reklamiert. Von dem Lieferanten haben wir eine Gutschrift der fehlerhaften Rechnung und eine neue Rechnung erhalten- Aber wie handhabe ich diesen Fall nun in der Buchhaltung? Buche ich alle 3 Rechnungen ein (auch die fehlerhafte inkl. Vorsteuerabzug und storniere diese wieder) oder ich nur die richtige Rechnung ein und ignoriere den Rest?

Der Zahlungsausgang hat bereits über den fehlerhaften Betrag statt gefunden.

Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo Schneewittchen,

:wink1:

prinzipiell werden alle Belege, welche zu Lasten oder zu Gunsten der Firma gehen auch in der Finanzbuchhaltung gebucht.

Zudem die Rechnung jetzt auch schon "falsch" bezahlt wurde, bleibt nur der Weg des Buchens aller Rechnungen:

Rechnungseingang an Kreditor
Gutschritseingang an Kreditor
Zahlungsausgang an Kreditor
Rechnungseingang an Kreditor

somit bleibt eine Differenz zwischen "alter / falscher / bezahlter" Rechnung und "neuer / richtiger / offenen" Rechnung, was dann als Zahlungsausgang dann laufen muss.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Wenn du die falsche Rechnung noch nicht gebucht hast, würde ich das auch nicht machen. Das hat bei sofortiger Stornierung ja keinerlei Effekt und macht nur Arbeit. Einfach die richtige Rechnung buchen und die dazugehörigen Zahlungsausgänge dagegen. Das kommt doch laufend vor, dass Rechnungen nicht alle Angaben zur Vorsteuer enthalten. Da kann ich ja nicht alles doppelt buchen. Genau genommen handelt es sich ja auch nicht um zwei Belege sondern um einen mit falschen Angaben.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Mir wurde jetzt auch geraten, nur die richtige Rechnung zu buchen.

Dachte nur, mit Buchen der falschen Rechnung könnte ich die falschen Zahlungsausgänge und die dadurch fehlenden Gutschriften besser kontrollieren und eine bessere Übersicht darüber haben.

Aber umgekehrt: wozu mache ich dann die Rechnungsprüfung - um das Buchen von falsch ausgewiesenen Rechnungen zu vermeiden  :denk:
Ok, das mit der Firmenrechtsform, dass diese falsch ist, habe ich schlichtweg überlesen, sry..
Dachte "nur" die Konditionen wäre auf der Rechnung falsch ausgewiesen worden..

Ja, eine falsche Rechtsform, sprich somit nicht die korrekte Firma ist dann nicht zu buchen, da gebe ich den Messerblock recht..

Falsche Belege werden bei uns auch nicht eingebucht.. Da macht das ganze sonst keinen Sinn..

Sry nochmal..

VG,
Anni
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