ich bin neu in einer Firma und bin dort für die Finanzbuchhaltung zuständig. Ich bin Diplom Finanzwirt, habe also die Steuertheorie ganz gut gelernt (allerdings schon sehr lange her). Die Firma ist mein erster Arbeitsplatz im Bereich Buchhaltung/Steuern.
Mir sind die Vorgänge im Unternehmen leider noch nicht so ganz klar. Praktisch soll ich zur Zeit für die Intrastat-Meldung in SAP (womit ich auch noch nie gearbeitet habe) einen Abgleich zwischen Lieferantenrechnungen und den Einträgen des Bestellers machen.
Wie ich das verstehe, ist ja die Intrastat-Meldung dazu da um die genaue Warenmenge von innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erfassen. Ich frage mich, wieso die Einträge des Bestellers (d.h. ob er die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung eingetragen hat und ob die Warennummer eingetragen ist) mit den Lieferantenrechnungen übereinstimmen müssen. Für Intrastat würden doch die Daten aus den Lieferantenrechnungen reichen, d.h. in SAP sind ja alle innergemeinschaftlichen Lieferungen bei den Kreditoren bereits eingetragen. D.h. selbst wenn der Besteller bei sich z.B. eine Bestellung nicht als innergemeinschaftlichen Erwerb gekennzeichnet hat, so wäre es doch auf der Kreditorenrechnungsbuchung in SAP schon getan
Warum kann ich nicht einfach die Daten Warennr./Imp.Code Nr, Mengen/Gewichte selbst eingeben, d.h. warum muss ich dem Besteller erst schreiben, dass er dies tun soll, falls er es noch nicht gemacht hat?
Ich schätze mein Text könnte etwas durcheinander/unverständlich wirken, weil ich die Vorgänge einfach noch nicht so recht verstehe.
Ich würde mich über Antworten freuen!