KFZ mit Werbeaufschrift

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[ geschlossen ] KFZ mit Werbeaufschrift
Hallo zusammen,

wie man bei fibumarkt.de in folgenden bericht lesen kann "http://www.fibumarkt.de/News-Archiv/News---2008/Fuer-zur-Privatnutzung-ungeeignete-Dienstwagen-unterliegen-nicht-automatisch-der-1-Regelung.html" wird nicht automatisch die 1% regelung angewendet, wenn das fahrzeug primäer nicht privat genutzt werden kann.

was wäre denn im fall eines fahrzeug das auffällige werbeschrift des unternehmes trägt. wäre ein fahrzeug in der form nicht primär als werbefläche unterwegs und jede fahrt des arbeitnehmers mit dem kfz dient der unternehmeswerbung, selbst wenn er das kfz privat nutzen würde? muss das unbedingt mit 1% versteuert werden?

kennt einer von euch diesen fall oder gibt es vom bfh ein urteil?

bin auf eure antworten gespannt.

gruß mkd
Hi,
nein, das denke ich eher nicht. Denn eine Werbeaufschrift haben ja die meisten Firmenfahrzeuge. Ich denke eher, dass es auf Grund seiner Beschaffenheit nicht als Privatfahrzeug geeignet ist, wie zum Beispiel ein LKW oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug; also ein klassisches Nutzfahrzeug. Aber bin mir da nicht sicher.

LG
Ponschie
hi,

erstmal danke für die zeilen. also in den letzten drei firmen in denen ich tätig war, war kein einziges auto beschriftet. ich denke schon das es einen unterschied macht ob ein auto nur nen kleine aufkleber auf der heckscheibe oder der stossstange hat oder ob es komplett beschriftet ist
Hi,

ja, aber du schreibst, dass die 1% Regelung nicht automatisch angewendet werden kann, wenn das fahrzeug primäer nicht privat genutzt werden kann.

Wieso sollte das denn durch eine Beschriftung nicht möglich sein?? Also ein Bekannter arbeitet bei der Telekom und muss die 1% Regelung anwenden, obwohl die Telekom-Autos mehr als reichlich mit Werbung versehen sind.

Die Variante "Nutzfahrzeug" macht da für mich aber mehr Sinn...

LG
Ich stimme ponschie hier zu. Die 1%Regelung hat ja was mit dem geldwerten Vorteil zu tun, den der Besitzer des Firmen-KFZ damit genießt. Es wird grundsätzlich einfach davon ausgegangen, dass er durch die zur Verfügungstellung des KFZs private Vorteile ziehen kann, es sei den, dass das Fahrzeug auf Grund seiner Beschaffenheit für private Zwecke unbrauchbar ist. Eine Werbeaufschrift würde ich dazu auch nicht zählen.
Im Zweifelsfall bleibt man immer Nachweispflichtig für den Nutzungsanteil geschäftlich/privat im Zweifelsfall durch Führung eines Fahrtenbuches.

Gruß
Hans
mir ist schon logisch das ein fahrzeug mit werbeschrift auch privat genutzt werden kann. nur ich finde das ist auch mit einem nutzfahrzeug möglich. klar fährt keiner mit dem auto in uralub, aber wer so nen wagen mit nach hause nimmt fährt damit auch einkaufen und zu bekannten etc. in meinen augen ist auch ein nutzfahrzeug im stande einer personen für private leistungen zur verfügung zu stehen. zudem hat ein auto mit grosserwerbeaufschrift, ebenfalls nutzcharakter. es nutzt ja dazu, egal wo es steht, für das unternehmen zu werben.

na ja. ging mir ja auch nur darum ob einer mal nen fall gelesen hat, indem das thema war :-) das man um die 1% nicht drum rum kommt war mir schon klar :-)

danke für eure zeilen

lg
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