Fahrtenbuch und 1% Regel

Wie wird der Privatanteil an der Firmenwagen-Nutzung berechnet?

Alexander Wildt
Das Fahrtenbuch dient in einem Unternehmen zur Ermittlung des privat und betrieblich genutzten Anteils eines Pkws. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, dass bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um als Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt zu werden. Dabei muss es folgende Punkte beinhalten. Ein elektronisches Fahrtenbuch muss die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) einhalten.

Es muss:
  • den Fahrer,
  • das Datum,
  • das Reiseziel,
  • den aufgesuchten Geschäftspartner/Kunden,
  • den Zweck der Fahrt 
  • den Endkilometerstand nach der Fahrt aufweisen.

Zudem wird vorgeschrieben, dass es nicht manipuliert werden darf sowie zeitnah und fortlaufend geführt werden muss. In diesen Buch müssen alle Änderungen ersichtlich sein, damit der Schutz vor Manipulation gewährleistet ist. Zudem wird das Fahrtenbuch nicht vom Finanzamt anerkannt, wenn es sich dabei um Notizblätter, Ausdrücke von einen Kalkulationsprogramm oder ähnliches handelt. Es sollte sich mindestens um ein gebundenes Buch handeln. Durch die exakte Aufschlüsselung von Privat- und Geschäftsfahrten in diesem Buch lässt sich ein genauer Anteil der betrieblichen und privaten Fahrten ermitteln. Dieser Anteil kann dann genutzt werden, um entsprechende Steuerentlastungen zu erhalten. 

Ein Arbeitnehmer, der den Firmenwagen privat nutzen darf, muss diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Unternehmer müssen dies als entsprechende Entnahmen buchen. Hierbei werden die Kosten des Fahrzeuges angesetzt. Alternativ zum Fahrtenbuch können die Betriebsfahrten pauschal mit 1% des Listenpreis  angesetzt werden. 


Übersicht für Anforderungen eines Fahrtenbuches:

  1. das amtliche Kennzeichen muss in dem Fahrtenbuch vermerkt sein
  2. das Datum der einzelnen Fahrten muss genannt werden
  3. der Fahrer muss genannt werden
  4. das Reiseziel, den aufgesuchten Geschäftspartner/Kunde muss genannt sein
  5. die Reiseroute muss genannt werden
  6. der Grund der Fahrt muss genannt sein
  7. der Anfangskilometerstand muss genannt sein
  8. der Endkilometerstand muss genannt sein
  9. Privatfahrten benötigen keinen Eintrag über die Reiseroute
  10. Fahrten von der Heimstätte zum Betrieb müssen extra gekennzeichnet werden
  11. es muss zeitnah aufgezeichnet werden, dass bedeutet Eintragungen, die später vorgenommen werden, sind ungültig
  12. es muss in einer geschlossenen Form vorliegen und nur mit höheren Aufwand veränderbar sein bzw. es muss Veränderungen eindeutig aufzeigen  

1 %-Regel

Die 1%-Regel  ist eine Methode, mit der der Anteil privater Fahrten mit einem Firmenwagen ermittelt wird. Hierbei wird nicht der genaue Anteil an Privatfahrten ermittelt. Bei der 1 %-Pauschale wird auf den Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattungen des Fahrzeuges 1 % berechnet, wenn es keine Distanz zwischen der Arbeitsstätte und den Wohnort gibt.

Für Unternehmer gelten dabei folgende Regelungen zur Versteuerung: Hier gilt es zu beachten, ob das  Fahrzeug voll, teilweise oder gar nicht zum Unternehmen gezählt wird. Bei einer vollen Zuordnung zum Unternehmen wird die Vorsteuer in vollständiger Höhe abgezogen. Private Nutzungsanteile führen dabei zu einer unberechtigten Vorsteuer und werden somit als Nutzungsentnahme versteuert. Bei  einer teilweisen Zuordnung zum Unternehmen können nur entsprechende Anteile von der Vorsteuer abgezogen werden.

Wenn der Pkw dem Unternehmen nicht zugeordnet ist, kann das Unternehmen nur Kosten der Nutzung von der Vorsteuer abziehen. Hierbei ist zu beachten, wenn das Auto weniger als 50 % im Betrieb genutzt wird, ist die 1 %-Methode nicht zulässig und darf deshalb nicht angewandt werden. Diese Regel betrifft im Allgemeinen die Freiberufler und Selbstständigen, die ihr Privatfahrzeug auch betrieblich nutzen. Bei einer Nutzung über 50 % des Fahrzeuges im Betrieb darf die 1 %-Methode angewandt werden. Hierbei sind aber eventuelle Vorteile durch die Fahrtenbuchmethode zu beachten.

Der Dienstwagen für Arbeitnehmer zählt zum betriebsnotwendigen Kapital. Dabei gilt weiterhin 1 % vom Bruttolistenpreis zzgl. Sonderausstattungen. Außerdem werden für jeden Kilometer von der Arbeit bis nach Hause 0,03 % des Bruttolistenpreises zzgl. Sonderausstattungen hinzugerechnet. Dieser Betrag muss dann als zusätzlicher Lohn versteuert werden.

Möglichkeiten für den Nachweis, dass das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich genutzt wird

  • ein anerkanntes Fahrtenbuch
  • Eintragungen in einen Terminkalender
  • Daten aus Reisekostenabrechnungen
  • Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber Auftragsgebern
  • Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten
  • Nicht nachweispflichtig sind berufstypische Reisetätigkeiten zum Beipiel Taxifahrer oder Bauhandwerker
  • Wenn die Fahrten vom Betrieb nach Hause oder umgekehrt mehr als 50% der Fahrleistung im Jahr ausmachen, muss kein Nachweis erbracht werden 

Klassifizierung der Fahrten:


 Beispiel ( von zu)  Einstufung
 Privat →  Privat  Privatfahrt
 Wohnung →  Betrieb  Betriebsfahrt
Betrieb → Kunde  Betriebsfahrt
 Kunde →  Kunde  Betriebsfahrt
 Kunde →  Privat  Privatfahrt
 Privat →  Kunde  Privatfahrt
 Kunde →  Betrieb  Betriebsfahrt
 Betrieb →  Wohnung  Betriebsfahrt
 Wohnung →  Kunde  Betriebsfahrt

Definition:
  • Privat: Alle getätigten Fahrten, die einen Privatencharakter haben, zum Beispiel Einkaufen fahren oder Verwandte besuchen
  • Wohnung: Fahrten von bzw. zu der Wohnung. Hierbei gilt, dass Fahrten, die einen privaten Grund haben, mit in die Kategorie 'privat' gezählt werden. Darunter fallen zum Beispiel von zu Hause Bekannte besuchen fahren. Daher werden Fahrten nur mit einen geschäftlichen Start oder Zielpunkt mit der Kategorie Wohnung verbunden, zum Beispiel die Fahrt vom Betrieb in die Wohnung nach dem Feierabend.
  • Betrieb: Hierunter fallen alle Fahrten, die den Betrieb als Ziel- oder Startpunkt haben. Zum Beispiel die Fahrt vom Betrieb zum Kunden oder von der  Wohnung zum Betrieb am Arbeitsbeginn.
  • Kunde: Hierzu zählen alle Fahrten, die von/zu einen Kunden oder Geschäftspartner unternommen werden. Zudem muss ein geschäftlicher Grund vorliegen. Darunter fallen zum Beispiel Fahrten für Geschäftsabschlüsse oder für Angebotsunterbreitungen.   

Wenn auf einer geschäftlichen Fahrt mehrere Kunden/Geschäftspartner aufgesucht werden, muss  im Fahrtenbuch nicht jede Fahrt gesondert ausgewiesen werden. Dabei können die Kunden, in der Reihenfolge in der sie aufgesucht worden sind, eingetragen werden und somit die komplette Fahrt unter Berücksichtigung der sonstigen Kriterien für ein Fahrtenbuch zusammengefasst werden.

Berechnungsbeispiel für Unternehmer:

Beispiel: Ein Unternehmer benutzt seinen Pkw privat und zu 20% wird das Fahrzeug betrieblich genutzt. Das Fahrzeug wurde als Betriebsvermögen angesetzt. Der Bruttolistenpreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattungen beträgt 45.000 €. Die nachweisbaren Kosten sind für ein Jahr 12.000 € (Abschreibungen, laufende Kosten etc.). Die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beträgt 0 km.

Da das Fahrzeug nicht nach der 1%-Pauschale berechnet werden darf, weil es unter 50% betrieblich genutzt wird, wird eine Schätzung oder ein Nachweisverfahren angesetzt. Diese bestätigte im Beispiel die angesetzten 20% betrieblicher Nutzung.
Tatsächliche Kosten:
 12.000 €  
davon privat entstandene:  9.600 €  (12.000 € * 80%)
Aufwandsüberschuß:  2.400 €
 (12.000 € - 9.600 €)

Es ist nicht zu empfehlen, ein Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn es weniger als 50% genutzt wird. Da es durch die Anteilsrechnung bzw. Schätzung zu einer höheren Steuerlast kommt. Diese Fahrzeuge können dann als eine Einlage der entstandenen Kosten im Betrieb verbucht werden; hierfür müssen alle Belege und betriebliche Fahrten aufgezeigt bzw. genannt werden. Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden.




letzte Änderung Alexander Wildt am 30.01.2024

Literaturhinweise
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

10.01.2014 17:48:03 - Gast

Hallo und vielen Dank für diesen aufschlußreichen Artikel.

Für mich als Freiberufler mit wenig gefahrenen Privatkilometern (unter 50%) ist deshalb nur der  letzte Absatz interessant.

Ich zitiere:
.....Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden. ...

Ist auch hier noch ein Fahrtenbuch erforderlich als präziser Nachweis?

Und ergänzende Frage hierzu: Wie werden hier die Fahrten von Wohnung zum Büro gehandhabt? Sind das auch noch Betriebsfahrten wie in der "Klassifizierung der Fahrten" im vorigen Abschnitt ?

Da das Fahrzeug im Betriebsvermögen noch mit 1€ aktiviert ist, muß es vorher erst noch ins Privatvermögen übernommen werden?
:denk:
[ Zitieren | Name ]

20.06.2015 10:02:59 - Gast

eine Fahrt von meinem Zuhause direkt zum Kunden ist eine Privatfahrt?
Das kann doch nicht sein.  

Wenn ich früh morgens von zuhause aus direkt zum Kunden fahre und der direkte Weg nicht über den Betrieb führt, ist das doch trotzdem eine Betriebsfahrt.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.