Können Anderskosten gleichzeitig neutrale Aufwendungen sein?

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Können Anderskosten gleichzeitig neutrale Aufwendungen sein?, KLR-Rechnung; Ergebistabelle
Hallo liebe Mitglieder,

ich habe irgendwie den Überblick der komplexen Kosten-Leistungsrechnung verloren.
Meine Frage ist, können Anderskosten (also kalkulatorische Größen, die in dem Abgrenzungsbereich der Ergebnistabelle eingetragen werden) auch gleichzeitig Neutrale Größen sein?

So z.B. das Konto "Verlust aus Schadensfällen" (für nicht Versicherungsgedeckte Schadensfälle) ist meiner Erkentnis nach ein außerordentlicher Aufwand und demnach neutral (wird nicht im im Betriebsergebnis berücksichtigt) ABER kalkulatorische Wagnisse könnten doch Verluste aus Schadensfällen sein. Ist dieser Wert der kalk. Wagnisse abweichend von dem des in der FiBu eingetragene Wert des Kontos "Verluste aus Schadensfällen", wird dieser Wert in diesselbe Zeile des Kontos "Verluste aus Schadensfällen" eingetragen, genauer -> bei den Kostenrechnerischen Korrekturen, so muss es doch auch gleichzeitig im Betriebsergebnis ergänzt werden.

Ich hoffe Sie konnten mir folgen und mir diese Frage beantworden:
Heißt das, dass Verluste aus Schadensfällen doch betriebsbezogen sind?

Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort!
Bearbeitet: Carelessly - 28.11.2012 21:09:01
Hallo,

aus meiner Sicht kann man es so oder so betrachten, aber das Ergebnis bleibt gleich.

Richtig wäre aus meiner Sicht:

Schadensfall raus = neutrale Kosten (außerordentliche )
Dann ein möglichst gleichbleibender Wert ermittlet über kalkulatorische Wagnisse wieder rein.

Allerdings kannst du auch folgendes machen:

Den Schadensfall als Anderskosten betrachten und entsprechend auf entsprechende kalkulatorische Höhe korrigieren.
Das Ergebnis bleibt das gleiche.

Ich bin der Meinung das man davon auch verschiedene Versionen im Internet findet. Kostenrechnung ist halt nirgendwo konkret
vorgeschrieben, sondern bildet sich aus herrschender Meinung und Mathematischer Logik (meine Meinung dazu :-) )

Gruß

MAik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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