Leergut /Pfand

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[ geschlossen ] Leergut /Pfand
hallo zusammen,
ich sitze hier an einem Problem lmit dem Leergut. Also: Kleiner Lebensmittelladen, EÜR, SKR 03 -

Einkauf 8 Kisten Bier - sollte ich das Konto Leergut (383000) bebuchen, oder alles über WE 19% (341000) laufen lassen?  :denk:
Und wie dann weiter wenn Pfand vom Kunden zurück gebracht wird und schlussendlich wenn der Laden den Pfand beim Großhändler zurückgibt und eine Pfandgutschrift bekommt?
Danke! Gruß Claudi
Also du hast hier zwei verschiedene Geschäftsvorfälle:

1. Die Beziehung zu Deinem Großhändler. Da buchst Du Wareneinkauf
X +Forderungen aus Pfand
X an
X Verbindl. aus L+L (Bei Barzahlung natürlich Kasse oder Bank)
Wenn Du dann die Kisten zurückggibst buchst du Kasse
X an
X Forderung

2. Die Beziehung zu Deinen Kunden

Beim Verkauf buchst Du Umsatzerlöse
X + Verbinldichkeiten aus L+L (Du schuldest das Geld nämlich Deibnem Kunden)
X an
X Kasse

Wenn der Kunde das Leergut zurückbringt buchst Du dann

X Kasse
X an
X Verbindl. aus L+L
Hi,

diese vorgeschlagene Buchungsweise ist sicher theoretisch richtig bei einem Bilanzierer aber praktisch problematisch, ich denke da an eine kleine Trinkhalle.

Würde den Pfand in den Umsatzerlös bzw. in den Materialaufwand (WE) buchen oder spricht da was dagegen :denk:

Bilibu
die Variante 2 erscheint mir hier auch einfacher - ich weiß eben nur nicht was es da für Vorschriften gibt - ob ich das konto Leergut nehmen muss, oder ob ich das total außen vor lasse und das Leergut/Pfand über den WE 19% buche..... :denk:
Hallo,

du kannst über Leergutkonten buchen wenn du willst. Da es sich aber um einen
4/3 Rechner handelt ist es überflüssig. Gutschriften und
Belastungen einfach über das Bestandskonto buchen. 8)


@Revisor die Buchung der Umsatzerlöse sieht etwas eigenartig aus
Bearbeitet: BiBu+ - 31.05.2010 12:13:06
Beste Grüße BiBu
ok. ich danke euch!  :wink1:
Hallo Zusammen,

ich stimme Bibu zu und ergänze das ich es selbst beim Bilanzierer unterjährig als Aufwand behandle, da man sich sonst mit dem verbuchen umbringt. Dazu kommt dann noch das ein Kunde bei A einkauft und bei B den Pfand geltend macht.
Bei den Bilanzierern reicht es vollkommen aus am Ende des Jahres eine Inventur über den noch vorh. Leergut vorzunehmen und dann das Kto. auf der aktivseite mit seinem Wert anzupassen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das ist sicherlich die praktikabelste Lösung. Man kann sich auch "totbuchen"  :green2:
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