Privat bezahlte Rechnung entnehmen(Einzelunternehmer)

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Privat bezahlte Rechnung entnehmen(Einzelunternehmer), vorgestreckte Bezahlung wieder erhalten
Hallo Leute :wink1: ,

ich habe ein Problem und werde einfach nicht schlau aus allen Beiträgen, die ich finde.

Ich habe für das Unternehmen Waren (Bürobedarf, GWG usw.) gekauft und diese privat bezahlt (Bar, privat Bankkonto).
Unternehmen läuft auf die Private Hausanschrift.
Nun möchte ich gerne das Geld, was ich privat "vorgestreckt" habe wieder entnehmen.

Frage 1. Muss ich die Waren als Privateinlage in das Unternehmen "Privat-einlegen"? An sich denke ich ja, jedoch ist hier die Hausanschrift=Unternehmens., merkt doch an sich keiner.

Wenn 1 Ja: Wenn ich bei TEDI etwas für das Unternehmen kaufe, reicht doch hierfür auch die Rechnung einzulegen, die Ware muss ich doch nicht nochmal privat-einlegen.

3. Kann ich einfach das Geld z.B. aus der Kasse ohne "Privateinlage"(Punkt 1) durch Privatentnahmen und dafür eine Quittung von mir selbst + (evtl. + Rechnung??) einlegen?

4. Wenn ich eine Privatentnahme tätige, fällt soweit ich das gelesen habe die Einkommenssteuer hierfür an. Wie kann ich etwas privat Vorgestrecktes wieder entnehmen, ohne hierfür Einkommenssteuer zu bezahlen.

Beispiel:1
Ich, der Idiot hatte nun Zahlungen über mein privates Bankkonto getätigt. Ich habe Kabel für 50 € gekauft. Diese Kabel sind jedoch nur für das Unternehmen und ich möchte die 50€ schnell wieder auf mein privates Bankkonto haben.

Beispiel:2
Ich hatte vor zwei Monaten Kabel im Wert von 50€ für mich privat gekauft, ich brauche diese aber nicht, und möchte diese dem Unternehmen geben und dafür den aktuellen Marktpreis/Abschreibungspreis etc. wiedererhalten.

Ich hoffe ihr hilft mir  :(

lg und Danke
Pedi
Geld aus dem Betrieb nehmen = Privatentnahme
Geld in den Betrieb geben  = Privateinlage



Vorallem die Bar-Vorgänge müssen mit einem Beleg (Kassenbuch?!)  erfasst werden. Privatentnahmen lösen per sé keine Einkommensteuerlast aus.

Es dürfen nur betriebliche veranlasste Aufwendungen in die Gewinn und Verlustrechnung mit aufgenommen werden. Wenn du dir privat irgendetwas kaufst, dann ist es pech, wenn es dann nicht mehr benötigst.
Bearbeitet: hans123 - 11.05.2019 11:57:49
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