Privatanteil Telefonkosten

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
Privatanteil Telefonkosten
Hallo,

ich habe in einem Fachbuch gelesen, dass man zum Jahresende von der Summe der Telefon-/Internetkosten einen pauschalen Satz von 20% Privat verbuchen sollte, da das FA bei einer BP immer von einer anteiligen privaten Nutzung des Unternehmers in seinem Büro bzw. in seiner Praxis ausgeht.

Wie geht Ihr mit diesen Kosten um zum Jahresende?
Bucht Ihr von Euch aus einen Privatanteil?

Es geht um ein externes Büro / externe Praxis (angemietet) mit eigenen Mitarbeitern, also kein "Arbeitszimmer".

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß zebut
Zitat
Bucht Ihr von Euch aus einen Privatanteil?

Selbstverständlich, denn dazu ist der Unternehmer verpflichtet. Erfasst er den Privatanteil nicht, ist sein Vorsteueranteil zu hoch und er führt somit nicht den richtigen Ust-Betrag an das FA ab. Das korrekt abzuwickeln ist aber gerade eine deiner Aufgaben.

Nach UstG müsste die Erfassung sogar im entsprechenden Voranmeldezeitraum erfolgen. Bei Monatszahlern also bis zum 10. des Folgemonats.
Den Ausgleich erst im Rahmen des Abschlusses zu machen entspricht m.E. nicht der aktuellen Rechtslage, wird aber bei kleineren Beträgen regelmäßig vom FA akzeptiert.

Zudem würde auch für ertragssteuerrechtliche Zwecke ein falscher Gewinn ermittelt werden, da ja ein zu hoher Aufwand erfasst wurde.

MfG
Aza
Muss man auch einen Privatanteil verbuchen, wenn es sich um eine Telefon- bzw. Internet-Flatrate handelt? Ob man den Anschluss privat nutzt oder nicht, beeinflusst ja dann nicht die Höhe der betrieblichen Kosten.
Ja musst du. Was sollte sich durch die Flatrate im Vergleich zum Einzelverbindungsnachweis ändern ?
Natürlich bleibt bei einer Flatrate vermutlich nur die Schätzung übrig, da ja kein Einzelverbindungsnachweis vorliegt.

Zitat
beeinflusst ja dann nicht die Höhe der betrieblichen Kosten.

Oh doch umsatzsteuerlich gesehen schon, nämlich genau um den (geschätzten oder ermittelten) privaten Anteil.
Bei der privaten Nutzung eines Betriebstelefons muss man aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht die Kosten in einen unternehmerischen und einen privaten Anteil aufteilen. Auf den privaten Anteil darf von vornherein keine Vorsteuer gezogen werden, da es sich nicht um einen umsatzsteuerbaren Vorgang handelt ( Abschnitt 24c Abs. 4 S. 4 und 5 UStR ).
Mit anderen Worten; bei der Nutzung eines betriebl. Telefons sind die anfallenden lfd. Kosten bezgl. des privaten Anteils von vornherein nicht unternehmerisch veranlasst, so daß hier keine unentgeltliche Wertabgabe (früher Eigenverbrauch) vorliegt.
Anders ist es übrigens bei der privaten PKW-Nutzung. Hier darf die Vorsteuer auf alle Kosten gezogen werden. Im Gegenzug ist die private Nutzung dann eben der Ust zu unterwerfen. Ein typischer Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe.
Das Gleiche gilt i.d.R. auch für die private Nutzung einer gekauften Telefonanlage. Bezüglich der Anschaffungskosten dieser Telefonanlage ist voller Vorsteuerabzug möglich; deren privaten Nutzung unterliegt dann der Ust. Aus der BMG sind aber, wie bereits gesagt, die laufenden Kosten ( Grund- und Gesprächsgebühren ) rauszurechenen und in einen unternehmerischen und einen privaten Anteil aufzuteilen.

Bsp.: Telefonrechnung lautet über 119 €. Darin enthalten ist die Miete f. das Telefon, die Grundgebühr und die Gesprächsgebühr. Der private Nutzungsanteil wird auf 20 % geschätzt.

1) 100 - 20 ( 20 % von 100 ) = 80 €
2) 19 - 3,80 ( 20 % von 19 ) = 15,20 €
3) 20 + 3,80 = 23,80

Buchung nach SKR 03:

(4920) Telefon 80
(1576) Vorst  15,20
(1800) Privatentn. 23,80           an  (1200) Bank 119

Sollte die Telefonrechnung in voller Höhe eingebucht und somit auch die Vorsteuer auf diesen vollen Betrag gezogen worden sein, muß dies korrigiert werden.

(1800) Privatent. 23,80            an (4920) Telefon 20 und (1576) Vorst 3,80



MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 25.10.2011 10:57:23
Wir haben eine Flatrate,  halten es aber so, dass die private Internetnutzung verboten ist (schriftliche Anweisung) und für Dienst- und Privatgespräche mit unterschiedlichen Nummern rausgewählt wird. Das wäre ja sonst nicht nur ein Problem bei der Umsatzsteuer, sondern auch bei der Lohnsteuer (geldwerter Vorteil).
Gabi B
Hallo,

ich denke hier  liegt ein Irrtum vor.  :!:  Wenn es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, muss nicht zwingend ein Eigenverbrauch gebucht werden. Stellt Euch vor die VW AG müsste 20% Eigenverbrauch für die Telefonkosten buchen  :green2:

Solange Betrieb und Wohnung räumlich eindeutig getrennt sind und auch jeweils ein Telefon vorhanden ist, kann im Betrieb das Telefon auch voll als betrieblich angesehen werden. Eine Ausnahme, wäre denkbar, wenn der Prüfer irgendwie doch Hinweise auf eine starke private Nutzung bekommen würde, z.B. viele Auslandsgespräche, obwohl kein Kunde aus dem Ausland vorhanden ist ...

Gruß, Buchi
Zitat
Wir haben eine Flatrate, halten es aber so, dass die private Internetnutzung verboten ist (schriftliche Anweisung) und für Dienst- und Privatgespräche mit unterschiedlichen Nummern rausgewählt wird

Dann ist ein Nachweis ja führbar. Mehr als eine schriftliche Anweisung und verschiedene Nummern kann man ja als AG kaum machen.

Zitat
sondern auch bei der Lohnsteuer (geldwerter Vorteil).

Nein.  
Nutzt ein Arbeitnehmer die betriebliche Telefonanlage auch für private Zwecke, so stelle die Privatnutzung einen steuerfreien Sachbezug dar (§ 3 Nr. 45 EStG). Diese Regelung gilt aber nur für Arbeitnehmer. Nutzt ein Einzelunternehmer die betriebliche Telefonanlage auch für private Zwecke, so liegt insoweit eine steuerpflichtige Nutzungsentnahme vor. (vgl. u.a. BFH, Urteil vom 21. 6. 2006 - XI R 50/05).
Also nix mit Lohnsteuer für Arbeitnehmer. Dies gilt übrigens für die AK und die lfd. Kosten und bezieht sich ausschließlich auf die Einkommensteuer.

Bei der Umst muss man 2-fach unterscheiden.
Für Arbeitnehmer fällt logischerweise keine Umst an, weder für das (gekaufte) Telefon noch für lfd. Kosten (gemietetes Telefon, Gesprächsgebühren, Grundgebühren). Adressat kann allein der Unternehmer sein.

Bei Unternehmern ist entscheidend, ob er das Telefon gekauft und seinem Unternehmen zugeordnet hat oder ober er es bloss z.B. von der Telekom gemietet hat. Und genau diese Unterscheidung meinte ich in meinem obigen Beitrag. Lfd. Kosten für die private Nutzung gelten eben von Anfang an nicht als unternehmerisch veranlasst. Daher ist dafür auch kein Vorsteuerabzug möglich.

Hat der Unternehmer das Telefon für seinen Betrieb gekauft gilt dies als unternehmerisch veranlasst; selbst bei gemischt genutzten Telefonen. Für den privaten Nutzungsanteil müsste man nach der Systematik des Ust-Rechts eigentlich den Vorsteuerabzug versagen. Hier gewährt die Finanzverwaltung aber den vollen Vorsteuerabzug, unterwirft aber Gegenzug diese private Nutzung der Ust. Für die lfd. Kosten gilt dabei das oben dargestellte, also die Aufteilung in einen unternehmerischen und einen privaten Anteil.

Ich hoffe, daß ich mich jetzt etwas besser ausgedrückt habe  ;) .

Zitat
ich denke hier liegt ein Irrtum vor. smile:!: Wenn es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, muss nicht zwingend ein Eigenverbrauch gebucht werden. Stellt Euch vor die VW AG müsste 20% Eigenverbrauch für die Telefonkosten buchen smile:green2:

Das versehe ich nicht. Man kann bei Kapitalgesellschaften mangels Privatsphäre doch überhaupt keinen sog. Eigenverbrauch buchen. Davon abgesehen werden Gesellschafter-GF wie Angestellte behandelt und unterliegen damit der Steuerfreiheit des § 3 Nr. 45 EstG. Und die ggf. umsatzsteuerliche Belastung betrifft ohnehin die Kapitalgesellschaft.
Denkbar wäre allenfalls die Verbuchung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Da bin ich mir jetzt aber nicht ganz sicher.

Vielleicht kannste deinen ersten teil nochmals näher erläutern  :) .

MfG

Aza
@aza: stimmt , streicht damit bitte meinen zweiten Satz  ;)

Die Grundaussage bleibt jedoch erhalten, dass bei räumlicher Trennung von Betrieb udn Wohnung nicht zwingend ein Eigenverbrauch gebucht werden muss.

Na dann einen schönen Abend noch !

Buchi
Zitat
@aza: stimmt , streicht damit bitte meinen zweiten Satz smile;)

Puh, dachte schon, ich hätte mal wieder was wichtiges übersehen  :denk: .

Zitat
Die Grundaussage bleibt jedoch erhalten, dass bei räumlicher Trennung von Betrieb udn Wohnung nicht zwingend ein Eigenverbrauch gebucht werden muss.

Na dann einen schönen Abend noch !

Das sehe ich genauso  :)

Dir und allen anderen forenusern ebenfalls einne schönen Abend noch !

P.S. ich liebe smilies
Zitat
Buchi schreibt:
Wenn es sich  nicht  um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, muss nicht zwingend ein Eigenverbrauch gebucht werden.
Unser Büro befindet sich im Lagerhaus, also nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer. Allerdings sind Telefon und Internetanschluss mobil und werden bei Verlassen des Büros mitgenommen. Können wir auf das Buchen des Eigenverbrauchs verzichten?

Es gibt auch noch ein Zweit-Handy, das als privat deklariert ist ...und natürlich kann man auch mit diesem Privathandy das Internet nutzen und ist nicht auf  Mobiltelefon und Internet der Firma angewiesen. Die Frage ist, ob man einen Finanzbeamten mit dieser Trennung von Privat- und Firmentechnik überzeugen kann, so dass das Buchen des Eigenverbrauchs entfällt.
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......

Organschaft und atypisch stille Beteiligung Organschaft und atypisch stille Beteiligung Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom......

„AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI „AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI Payhawk hat heute die Einführung von „AI Office of the CFO“ bekannt gegeben – einer Suite spezialisierter KI-Agenten, welche die Produktivität von Finanzteams drastisch steigern und zeitgleich eine vollständige......


Aktuelle Stellenangebote


Steuerfachangestellte (m/w/d) Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der national......

Leitung Business Controlling (m/w/d) Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Dies......

Junior-Controller (m/w/d) Wir sind Protina, ein unab­hängiges und mittel­ständisches Familien­unter­nehmen in dritter Generation. Wir stehen seit über 100 Jahren für hochwertige organische Mineralstoff­verbindungen und Gesundh......

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) Finanzbuchhaltung / Schwerpunkt Drittmittel und Fördermittel (Vollzeit / Teilzeit) Das Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedi­zinischen Wissen­schaft. Es befasst sich mit Krebsfor­schung. Es ist dem Gelände der ......

Controller (m/w/d) Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbere......

Gehaltsbuchhalter*in Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unterne......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d) im Bau-, Projekt- und technischen Gebäudemanagement
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.