Rechnung selbstständig kürzen

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Rechnung selbstständig kürzen
Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung vorliegen, die eine Kollegin vom Einkauf selbstständig gekürzt hat, da eine auf der Rechnung gelistete Position nicht geliefert wurde.

Ist eine solche selbstständige Kürzung zulässig, oder muss die Rechnung zurückgeschickt  und neu geschrieben werden? Begründung bitte mit gesetzlicher Grundlage angeben!

Ist eine selbstständige Kürzung evtl. nach Absprache mit dem Lieferanten zulässig (bspw. schriftlich dokumentiert)?

Schon mal vielen Dank!

Gruß

Hannes
Hallo Hannes,

ich habe genau diese Fragestellung kürzlich mit einer USt-Sonderprüferin bei mir in der Firma diskutiert.
Grds. bedarf es hier keiner "neuen" Rechnung oder einer gesonderten Gutschrift. Wenn anzunehmen ist, dass der leistende Unternehmer diese Kürzung akzeptiert, erfolgt umsatzsteuererlich eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach den Vorschriften des § 17 UStG. Diese Zustimmung kann direkt (per Schreiben oder auch teleofnisch) aber auch konkludent (leistender Unternehmer meldet sich gar nicht) erfolgen. Eine gesonderte Dokumentation würde ich auch auf der Seite des Leistungsempfängers nicht führen. VoSt ist ja nur in Höhe der gesetzlich geschuldeten USt des leistenden Unternehmers möglich; somit also nur in Höhe des "reduzierten" Betrages.

Wenn ich der leistende Unternehmer wäre, würde ich eine Änderung der BMG durch z.B. einen kurzen Aktenvermerk dokumentieren. Denn hier geht es am Ende um die Frage, warum die offen ausgewiesene USt nicht in voller Höhe abgeführt wurde. Hier sollte man sich argumentativ rüsten. Grundsätzlich würde aber auch hier der Nachweis reichen, dass mein Leistungsempfänger eine von mir akzeptierte Kürzung vorgenommen hat.

Gruß Martin
Hallo Martin,

besten Dank für deine Antwort.

Schönes Wochenende!

Gruß

Hannes
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