auf meiner Suche nach einer Antwort, was die Rechnungsabgrenzungen zum Jahreswechsel angehen, bin ich auf das Forum gestoßen und finde die Antworten der bereits gelesenen Beiträge anderer User sehr hilfreich. Ich hoffe mir kann auch jemand weiterhelfen.
Ich bin in der Buchhaltung tätig und arbeite, da ich in dem Betrieb neu bin das vergangene Jahr auf inkl. dem Jahreswechsel. Ich buche mit dem SKR 03 über Debitoren und Kreditoren.
Nun zu meiner Frage, (bitte nicht lachen):
Ich habe am 10.01.22 eine Rechnung erhalten mit dem Leistungsdatum im Oktober 2021. Diese Rechnung wird bei Bezahlung an den Kreditor gebucht. Das ist mir klar, nur wie mache ich jetzt die Abgrenzung richtig? Da die Rechnung dieses Jahr einging, habe ich die Steuer in 2021 auf das Konto Vorsteuer im Folgejahr abziehbar gebucht und im Jahr 2022 gegen die abziehbare Vorsteuer. Wie ist es mit dem Kreditor, das ist doch ein Verbindlichkeitskonto? Buche ich dann nochmal gegen sonstige Verbindlichkeiten? Ist doch dann doppelt? Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und bekomme meinen Buchungssatz nicht sicher hin. Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
Ich hatte es damals so gelernt:
100,00 € Miete
19,00 € Vorsteuer im Folgejahr abziehbar / 119,00 € Sonstige Verbindlichkeiten
Allerdings hatte ich das nicht in Verbindung mit Kreditoren, daher meine Frage.
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich wünsche noch einen schönen Tag, Steffi