ich lerne als Anwendungsentwickler in einer Firma, die Software im Umfeld "Factoring" entwickelt.
Gerne würde ich die Vorgänge dabei aus buchhalterischer Sicht verstehen und nicht nur technisch irgendwas runterprogrammieren.

Von daher meine Fragen im Folgenden zielen darauf ab, die Buchungssätze bzw. die Buchhaltung in diesen Fällen zu verstehen.
Ich brauche keine konkreten Kontonummern in einem Kontenrahmen oder so.

Dinge vorab, korrigiert mich, wo falsch:
I.) Soweit ich verstanden habe, gibt es A) den Fall, dass der Factoring-Kunde von seiner 100 EUR Forderung bspw. 90 EUR ausbezahlt bekommt. Die Differenz ist die Factoringgebühr. B) Der Kunde bekommt seine 100 EUR Forderung voll bezahlt und erhält nachher eine Rechnung über explizite Factoringgebühren i.H.v. 10 EUR.
II.) Wenn der Endkunde des Kunden, der Debitor, bspw. eine schlechte Bonität hat, wird die Forderung des Kunden u.U. nicht angekauft, sondern nur in einer Art "Forderungseinzug" (sowas wie Inkasso?) abgearbeitet. Bei Zahlungseingängen sind dann ganz andere Konten (?) betroffen, als wenn der Factor die Forderung gekauft hat.
III.) Wenn der Endkunde die Forderung nicht vollständig bezahlt (kürzt aus irgendwelchen Gründen), nimmt der Factor u.U. eine Rückbelastung zulasten des Factoring-Kunden vor.
Welche Konten gibt es (ggf. pro Factoring-Kunde)? Ich vermute:
- Factoring-Erlöse (was "Umsatzerlöse" bei einem normalen Kaufmann wären??)
- Angekaufte Forderungen ("Vorfinanzierung")
- Nicht-angekaufte Forderungen (Inkasso?)
- Bank
- Uneinbringliche Forderungen
Könnt ihr mir für folgende Fälle erklären, wie die Soll-Haben-Buchungen aus Sicht des Factoring-Unternehmens wären?
Hier mal angenommen, die Forderung wird in voller Höhe ausbezahlt und es werden später prozentuale Gebühren in Rechnung gestellt.
Fall (1):
Factor kauft Forderung über 100 EUR an.
Debitor bezahlt die Forderung.
Fall (2):
Factor kauft die Forderung nicht an, sondern macht einen "Forderungseinzug".
Debitor bezahlt die Forderung.
Fall (3):
Factor kauft Forderung über 100 EUR an.
Debitor bezahlt nur 80 EUR, weil er der Ansicht ist, dass die 20 EUR unberechtigt sind.
Factor belastet die 20 EUR an den Factoring-Kunden zurück.
Fall (4):
Factor kauft die 100 EUR Forderung nicht an, sondern macht einen "Forderungseinzug", weil der Factoring-Kunde kein Limit mehr hat.
(Kunde hat wieder Limit frei.)
Factor kauft die Forderung, die bisher im Forderungseinzug ist, dann doch noch an.
Debitor bezahlt die Forderung.
Jetzt unter der Annahme, dass die Forderung nicht voll ausbezahlt wird an den Kunden, sondern die Gebühr gleich "einbehalten" / verrechnet wird.
Fall (5):
Factor kauft Forderung (100 EUR) an, zahlt 90 EUR aus und behält 10 für sich.
Debitor bezahlt die Forderung in voller Höhe (100).
Was wären hier die Gegenkonten zu "Bank"?
Vielen Dank schon im Voraus für jede Lernmöglichkeit!
Vielleicht noch eine Frage zum Schluss: Kennt ihr ein Buch / E-Book / ..., das sich speziell mit Buchhaltung in Bezug auf Factoring beschäftigt? Bzw. womit man sich da weiterbilden kann?
Lieber Gruß!