Umgang mit Umbaumaßnahmen in GuV und Bilanz

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Umgang mit Umbaumaßnahmen in GuV und Bilanz
Liebe Community,

kurz zur Ausgangslage: Ich arbeite aktuell in einem Immobilienunternehmen, welches einen gewissen Bestand an Wohnungen umbaut (u.a. werden Trennwände eingebaut) und anschließend vermietet. Meine Aufgabe ist momentan die Restrukturierung des strategischen Controllings. Dabei erarbeite ich sowohl GuV, Bilanz und Kapitalflussrechnung.

Leider harkt es dort gerade bei den eben schon beschriebenen Trennwänden. Wie wird mit selbigen verfahren? Werden die Trennwände nur in der GuV unter dem Posten "Aufwendungen für Umbau" und gar nicht in der Bilanz erfasst oder wird die Abschreibung in der GuV erfasst und der Restbetrag der Trennwand in der Bilanz auf der Aktivseite festgeschrieben?

Ferner würde mich interessieren, wie es sich bei Renovierungen (u.a. Einbau eines neuen Bodens) allgemein im Vergleich zu Umbaumaßnahmen verhält. Wird zwischen diesen beiden Maßnahmen differenziert, erfolgt eine identische Behandlung in GuV und Bilanz?

Vielen Dank
Hallo schenki91,

Deine Fragestellung betrifft die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Instandhaltung (=sofort abzugsfähiger Aufwand) und Herstellung (=Aktivierung im Anlagevermögen; Abschreibung über GuV).
Im Grundsatz gilt, dass Herstellungskosten im Bereich von Immoblilien grds. nur dann vorliegen können, wenn "neue" Substanz entsteht oder erweitert wird. Auch im Rahmen einer sog. "wesentlichen Verbesserung" können Herstellungskosten vorliegen. Hier sind jedoch die "Hürden" grds. sehr hoch, damit Verbesserungen zu Herstellungskosten führen.
Dieser gesamte Bereich ist insgesamt sehr umfangreich. Ich würde Dir daher empfehlen, weitere Quellen zu diesem Thema heranzuziehen.
Hierbei sollte auch noch zu folgenden Spezialthemen recherchiert werden; siehe folgende Stichworte:
"Standardhebung bei wesentlichen Verbesserungen" sowie "anschaffungsnahe Herstellungskosten im Bereich des Einkommensteuergesetztes".

Zu Deiner Frage mit den Trennwänden:
Wenn diese Trennwände zuvor nicht vorhanden waren, entsteht etwas "Neues" = Herstellungskosten
Typische Renovierung (soweit keine wesentlichen Verbesserungen vorliegen, siehe Thema oben) führen regelmäßig zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben.

Gruß Martin
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