Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht von Steuerberatern und anderen rechtsberatenden Berufen

Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 22.09.2025 veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Steuerberater- und Anwaltskammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor.

Anpassungen bei Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht

Im Bereich der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht sollen die Regelungen bei den Rechtswegen und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen insgesamt klarer und kohärenter gefasst werden. Dazu sollen Anpassungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgenommen werden.

Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein. In der PAO und im StBerG sollen vergleichbare Änderungen vorgenommen werden.

Zudem sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sogenannten "missbilligenden Belehrung" gelöst werden. In diesem Kontext soll der Begriff der "Belehrung“ künftig durch denjenigen des "rechtlichen Hinweises" ersetzt werden.

Abwicklung von Kanzleien

Die Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien sollen in StBerG, BRAO, PAO und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) modifiziert werden. Dadurch soll eine übermäßige Belastung der Kammern verhindert werden, ohne dass das bewährte Konzept der Abwicklungen grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Vereinheitlichung der Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

Die Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei den Berufsgerichten in BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO sollen vereinheitlicht und stringenter gefasst werden.

Änderungen bei der Verwahrung von notariellen Urkunden

Die Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung von notariellen Urkunden soll von der Justiz auf die Archivverwaltungen übertragen werden. Damit verbunden ist auch die Verantwortlichkeit für Einsichtsbegehren in diese Urkunden und Verzeichnisse. So soll insbesondere für Forschende die Einsicht deutlich vereinfacht werden.

Weitere bürokratische Erleichterungen für rechtsberatende Berufe

Zudem sind für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Bei verschiedenen anderen Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem punktuelle Anpassungen geben.

Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte jedoch wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf wurde gegenüber dem früheren Entwurf punktuell modifiziert und um weitere Inhalte ergänzt.

Erstellt von (Name) S.P. am 02.10.2025
Geändert: 02.10.2025 15:49:33
Autor:  S. P.
Quelle:  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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