ich bin im Laufe der Jahre immer wieder über eine Umsatzsteuer-Thematik gestoßen, die für mich nicht 100%ig klar ist.
Grundsätzlich gilt ja, dass Lieferort = Leistungsort und wenn dieser in der EU oder im Drittland ist, wird steuerfrei abgerechnet.
Jetzt haben wir aber folgenden Fall:
Firma A liefert an Firma C Ware nach Österreich.
Firma C ist der Kunde von Firma B.
Firma A berechnet diese Ware an Firma B aus Deutschland.
Ergebnis: Die Rechnung von A an B ist mit 19% Mehrwertsteuer, da Dreiecksgeschäft
Ist es hier relevant, ob B und C z.B. einmal die Müller Germany GmbH sind und einmal die Müller Slowenien d.o.o? Also verbundene Unternehmen in unterschiedlicher Rechtsform? Rechtlich gesehen sind es ja immer zweierlei Firmen und somit dennoch Dreiecksgeschäft, oder? Also Berechnung mit Mehrwertsteuer? Oder macht es einen Unterschied, ob es sich bei C um einen Kunde von B oder um ein verbundenes Unternehmen handelt?
Macht es einen Unterschied, wenn der C im Drittland sitzt?
Eigentlich ein Fall, der so oft vorkommt in der Praxis und zu dem ich die unterschiedlichsten Varianten gehört habe. Selbst Steuerberater oder Finanzämter scheinen sich da völlig uneins zu sein, obwohl das ja noch recht überschaubar ist. Spielen Incoterms eine Rolle? Ginge es notfalls, wenn die Ausfuhrpapiere oder Gelangensbestätigungen vorliegen auch mit MwSt? Generell heißt es ja für die Umsatzsteuerfreiheit, dass eine Lieferung „im Rahmen seines Unternehmens“ ausgeführt sein müsste, was ja hier jeweils nicht zutrifft, oder?
Mir geht es darum, welche Mehrwertsteuer ich auf der Rechnung ausweisen muss! Bitte um Infos. Welche Paragraphen oder Rechtsprechung ist entscheidend?