ich muss für die Steuerschlüsselvergabe Eingangsrechnungen aus dem EU-Ausland bzw. Drittland prüfen.
Nun hatte ich heute zwei Rechnungen, bei denen ich nicht sicher bin.
Bei der einen Rechnung (sie kam aus Taiwan) sind keine Lieferkosten angegeben, auch ist "Reverse-Charge-Verfahren" nicht auf der Rechnung vermerkt. Ich kann zudem aus dem Liefer/Leistungsgegenstand nicht herauslesen, worum es sich handelt. Somit weiß ich nicht, ob es sich um eine Lieferung oder Leistung handelt.
Meine Fragen sind nun, 1) wenn keine Lieferkosten in einer Rechnung angegeben sind, kann ich dann generell davon ausgehen, dass es sich um keine Lieferung handelt, also um eine Leistung?, 2) wie häufig schreiben Leistende aus EU-Ausland oder Drittland den Zusatz "Reverse-Charge-Verfahren" auf die Rechnung (so dass ich gleich wüsste dass es sich um eine Leistung handelt), 3) wie kann ich im oben genannten Fall sicher herausfinden, ob es ich um eine Lieferung oder Leistung handelt?





Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer 











Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen..