Unterscheidung Lieferung/Leistung bei Rechnungen aus EU-Ausland oder Drittland.

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Unterscheidung Lieferung/Leistung bei Rechnungen aus EU-Ausland oder Drittland.
Hallo,

ich muss für die Steuerschlüsselvergabe Eingangsrechnungen aus dem EU-Ausland bzw. Drittland prüfen.
Nun hatte ich heute zwei Rechnungen, bei denen ich nicht sicher bin.
Bei der einen Rechnung (sie kam aus Taiwan) sind keine Lieferkosten angegeben, auch ist "Reverse-Charge-Verfahren" nicht auf der Rechnung vermerkt. Ich kann zudem aus dem Liefer/Leistungsgegenstand nicht herauslesen, worum es sich handelt. Somit weiß ich nicht, ob es sich um eine Lieferung oder Leistung handelt.

Meine Fragen sind nun, 1) wenn keine Lieferkosten in einer Rechnung angegeben sind, kann ich dann generell davon ausgehen, dass es sich um keine Lieferung handelt, also um eine Leistung?, 2) wie häufig schreiben Leistende aus EU-Ausland oder Drittland den Zusatz "Reverse-Charge-Verfahren" auf die Rechnung (so dass ich gleich wüsste dass es sich um eine Leistung handelt), 3) wie kann ich im oben genannten Fall sicher herausfinden, ob es ich um eine Lieferung oder Leistung handelt?
Hi, Gregor123

1. Nein, da musst du es herausfinden, ob es sich um eine Leistung oder eine Lieferung handelt. Davon hängt alles ab.
2. So häufig,  wie dieser Zusatz in den Steuergesetzten in den jeweiligen Ländern eine Pflichtangabe ist. Analog Deutschland.
3. Frag einfach die Mitarbeiter, die diese Leistung oder Lieferung bestellt oder empfangen haben.
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