Verkauf von AV auf Rechnung, wie "gleichzeitig" Forderungseingang und Verkauf buchen?

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Hallo liebe Community,

habe gerade das Forum hier endeckt und hoffe ihr könnt mir eine Verständnisfrage beantworten; würde mich freuen:
Wenn ich Anlagevermögen auf Rechnung verkaufe, wie kann ich dann den Zahlungseingang so verbuchen, dass gleichzeitig das Kundenkonto ausgeglichen und der Verkauf des AVs gebucht ist?
Wenn ich nur den AV Verkauf buche, ist beim Kunden noch eine Forderung offen.
Wenn ich auf das Debitorenkonto buche, ist dementsprechend das AV in der Buchhaltung nicht verkauft.
Wie löst man sowas?
Danke für eure Antworten!
Wenn man AV verkauft bucht man doch genauso als würde man Waren vekaufen oder?
Buchung  Forderungen a L+L an UEL + UST

Wenn der Kunde dann bezahlt dann Buchung:  Bank an Forderungen a L+L

denke ich

Vielleicht hat jemand einen anderen Vorschlag
grüße Kai1
nein, das reicht nicht.. so ist ja das anlagevermögen immernoch da und wird weiter abgeschrieben. du kannst zum buchpreis, drunter oder drüber verkaufen - wie das funktioniert, ist mir auch klar, aber eben nicht, wie ich gleichzeitig die Forderung ausbuchen kann..
Danke trotzdem für deine Antwort..

Hat jemand eine andere Erklärung?
Hallo,

also ich würde die Rechnung (Forderung) gegen das AV buchen. Wie das funktioniert ist dir klar-hast du geschrieben.
Bei Geldeingang wird gegen die Forderung gebucht. Somit ist alles ausgebucht.
Abschreibung und Umsatzsteuer bewußt außen vor gelassen.
Beste Grüße BiBu
So moment mal  :)

Die Forderung direkt gegen AV buchen wäre schlecht. Da das Verkaufen eines AV's auf Rechnung eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ist und zu einer Umsatzsteuer-Buchung gehört ist ein Erlös zu buchen.

Also Verkauf buchen : Ford (Debitor) an Erlöse aus AV-Abgang + Ust

Beim Ausbuchen der Maschine (wenn Verkaufswert über Buchwert): Erlöse aus AV-abgang an AV + sonst. betrl. Erträge (Differenz aus Verkaufswert minus Buchwert)

Beim Ausbuchen der Maschine (Wenn Verkaufswert unter Buchwert): Erlöse aus AV-Abgang + Verluste aus AV-Abgang oder auch Sonst. Aufwand (Differenz aus Buchwert minus Verkaufswert) an AV

Natürlich ist zur sauberen Ermittlung des Buchwertes der AV noch die zeitanteilige AfA zum Verkaufsmonat hin zu bestimmen und zu buchen.

Hoffe das hilft weiter.
Hallo de Lang,

also ich habe das so verstanden, das er deine Ausführungen schon kennt und beherrscht..
Deshalb auch meine profanen Zeilen gegen das AV (beinhaltet natürlich dein geschriebenes)

Das so gebucht wird in der Praxis ist natürlich klar. 8)
Beste Grüße BiBu
Zusammengefasst:
z.B. Buchen ohne Interimskonto bei Buchwertgewinn:

Debitor
AN
AV
UST
Erlöskonto

Bei Zahlungseingang:
Bank
AN
Debitor

Ich glaube, dass wollte andreaswo wissen, wenn ich richtig gelesen habe, oder?!

Gruß
Andreas
Bearbeitet: Andriko - 20.04.2010 19:15:29
Super,  schonmal vielen Dank  euch allen.

Ich glaube, den Weg habe ich verstanden.. Habe ich? Das hier würde ich jetzt buchen:
Da meine Software beim erstellen der Rechnung grundsätzlich eine Forderung bucht, also

1) Debitor gegen Ford. aus LuL + Ust.

muss ich die Forderung umbuchen, also

2) Ford. aus LuL an AV Abgang (Buchwert) + sonst betr. Erträge bzw. Verluste (Differenz Buchwert / Verkaufspreis)

Dann habe ich beim Debitor immernoch ein Soll, aber das Ford. aus LuL Konto ist ausgeglichen (weil diese sozusagen durch den Abgang des AVs ausgeglichen wurde?)
Wenn die Zahlung kommt, gleiche ich nur noch das Debitorenkonto aus:

3) Bank an Debitor + Ust.

Die Umsatzsteuer ist bei der Umbuchung nicht betroffen, nehme ich an?

Tausend Dank nochmal für eure Hilfsbereitschaft und die konstruktiven Beiträge!

Andreas

PS: Die ausführliche Variante habe ich verstanden, trotzdem danke BiBu+ :)
Wahnsinn,
das ist ja „Buchungsakrobatik“! 8)
Da freut sich jeder WP!

Buchhaltung sollte nach den GoB u.a. zeitnah und übersichtlich sein!

Deine Software kann bei Erstellung einer Rechnung keine Debitoren ansprechen,
sondern bucht:

Forderungen AN Erlöse und UST.
Richtig?

Kann dein Programm ansonsten mit Debitoren- / Kreditorenkonten umgehen?
Wenn ja, dann solltest du die Rechnungen manuell buchen!

Denn deine Buchungswege entsprechen nicht den GoB!

Zitat
„2) Ford. aus LuL an AV Abgang (Buchwert) + sonst betr. Erträge bzw. Verluste (Differenz Buchwert / Verkaufspreis)“
Deine Software hat ja schon den Erlös bei Rechnungsstellung gebucht!
Und Buchverluste aus AV Abgängen werden als Aufwand gebucht!

Poste einfach nochmal alle Buchungssätze und du wirst selber sehen,
dass da noch der Wurm drin ist!

Gruß
Andreas
de Lang

ich glaube du hast es sehr gut erklärt.

habe mir auch ein paar Beispiele so im Internet angeschaut und ich kann dir nur zustimmen

kai1
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